Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung

Mona199026

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau RA Bader, Ich habe im juni 2020 ein Baby bekommen und im Mai 2021 ein weiteres. Ich habe Ende 2020 die Elterngeldstelle kontaktiert und ein Beratungsgespräch wahrgenommen. Mir wurde geraten meine Elterngeld plus Monate auf normale Elterngeld Monate umzuwandeln zudem den Mutterschutz beim Arbeitgeber zu beantragen. Auf die Beratung hin habe ich das genauso gemacht.ich habe alle plus Monate in volle Monate bis Juni 2021 umgewandelt anstatt wie vorher geplant März 2021- August 2021 plus Monate in Anspruch zu nehmen. Jetzt kam ein Rückzahlung bescheid von über 650 Euro für die Zeit wo ich mit baby 2 im Mutterschutz war. April 2021-Juli 2021. Da ich nur 300 Euro behalten darf zusätzlich zum Mutterschutz Geld. Ich wurde total falsch beraten, hätte ich nämlich während meines Mutterschutz wie ursprünglich beantragt Elterngeld plus bezogen in Höhe von nur 306 Euro hätte ich lediglich 24 Euro Rückzahlung gehabt. So hat mir die Elterngeldstelle gesagt ich soll alle plus Monate auf volle Monate umwandeln und somit habe ich jetzt wege der falschen Beratung über 650 Euro Rückzahlung. Ich ärgere mich sehr über diese falsche Beratung. Kann man dagegen noch Wiederspruch einlegen? Ich bedanke mich im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen kann aber sagen, dass Sie die mögliche Falschberatung sicherlich nicht nachweisen können und damit keinerlei ansprüche haben Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Dein EG hätte besser geendet, wie dein neuer Mutterschutz begonnen hat. Für die Zeit des mutterschutzes hätte dann besser dein Mann die freigewordenen Monate übernommen. Ihr hattet einfach einen zu knappen Abstand. Deshalb konntest du bis zum neuen Mutterschutz gar nicht die vollen möglichen Basismonate ausschöpfen. Davon ab gilt Mutterschutz wie arbeiten. Ich vermute mal du arbeitest regulär mehr als 30 Std die Woche. Damit hätte dein Anspruch auf EG mit Beginn Mutterschutz geendet. Egal ob Basis oder plus. Alternative wäre gewesen auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten. Und auf den nachgeburtlichen. Mutterschaftsgeld ist aber in aller Regel höher als Elterngeld. Beides geht halt nicht, entweder EG oder Mutterschaftsgeld. Und ich vermute mal bei deiner Berechnung jetzt hast du das plus durch das Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt. Das musst du aber dazurechnen. So oder so, könntest du diese Beratung beweisen? Wenn nicht würde es schwer werden.


Mona199026

Beitrag melden

Hallo felica Vielen Dank für die Antwort. Nein ich habe nicht mehr wie 30 Stunden gearbeitet. Ich habe zwischen den zwei babys 2020 und 2021 gar nicht gearbeitet.


Mona199026

Beitrag melden

Ps und auch vor dem Baby 2020 habe ich nur 19.5 Stunden Woche gearbeitet, weil ich noch zwei ältere Kinder habe 2013 und 2016


Mona199026

Beitrag melden

Meine Berechnung stimmt. Ich habe auch nichts vergessen. Grundsätzlich ist es bei Elterngeld so das man einen Freibetrag von 300€ hat pro Monat wenn man arbeitet oder Mutterschaftsgeld bekommt. Diesen Freibetrag habe ich auch erhalten, der Rest der Basismonate wurde mir verrechnet und ich soll deshalb jetzt über 650 € zurück bezahlen. Hätte ich wie ursprünglich aber beantragt vor der falschen Beratung aber April, Mai, Juni und Juli mein Elterngeld plus bezogen in Höhe von 306.62€ monatlich hätte ich ebenfalls den Freibetrag von 300€ gehabt und pro Monat lediglich 6.62€ zurück zahlen müssen. Das wären keine 650€ gewesen sondern knapp über 24€ Ich wurde da einfach total falsch beraten was mich ärgert. Wegen der Rückzahlung stehe ich den kompletten August und September jetzt ohne Einkommen da, weil sie die Rückzahlung mit dem Elterngeld für das "neue" baby verrechnen. Beweisen kann ich es nur durch meine Mutter und mein Mann die beim Gespräch dabei waren.


Felica

Beitrag melden

Wenn dein Vertrag nur über 19,5 Std läuft, ausserhalb der EZ, dann ja, dann hätte EG weiterlaufen können. Wussten die von der EG Kasse von dieser extrem wichtigen! Info? Weil in den meisten Fällen haben die Mütter eben eigentlich einen Vertrag der über 39 Std geht. Das du zwischen den Babys nicht gearbeitet hast, davon bin ich ausgegangen. Sonst wäre es für dich weitaus schlimmer ausgegangen. Aber extrem wichtig war die Info das du auch ohne EZ nur sowenig arbeitest. Die EG-Kasse hat eine grundsätzlich richtige Beratung gemacht. Für 99% aller Fälle wäre deren Rat völlig richtig gewesen. Hättest du hier gefragt, hätte man dir das gleiche geraten. Mit dem Hinweis das EG zu beenden zum neuen Mutterschutz. Versuche es mit der EG-Kasse zu klären. Aber ob es klappt, keibe Ahnung. Ich würde wohl direkt eine Stufe höher gehen und es dort dann sachlich vortragen.vweil wie gesagt, diese Beratung war grundsätzlich richtig.


Blabliblu2020

Beitrag melden

Soweit ich weiß ist der Freibetrag aber bei Eg+ auch nur die Hälfte. Mit den doppelten Monaten wäre es doch dann das selbe gewesen oder hab ich da einen Denkfehler?


misses-cat

Beitrag melden

Du hast bei elterngeld plus nur 150€ Freibetrag nicht 300€


MamaausM

Beitrag melden

2. Denkfehler ist bei egplus ist der Freibetrag nur 150€ zzgl ungefähr die Hälfte vom Mutterschaftsgeld wäre angerechnet worden


MamaausM

Beitrag melden

Guckst du hier... Www.familienportal.de *Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie nochmals schwanger werden, während Sie für das erste Kind noch Elterngeld bekommen. Dann können Sie für das erste Kind weiterhin Elterngeld bekommen und zusätzlich Mutterschaftsleistungen für das jüngere Kind. Diese Leistungen werden nur auf einen Teil Ihres Elterngelds angerechnet. Nicht angerechnet werden sie auf 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen. Im Ergebnis bedeutet das: Zusätzlich zu der Mutterschaftsleistung bekommen Sie mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus monatlich.*


Mona199026

Beitrag melden

Vielen Dank für die Erklärung.


Mona199026

Beitrag melden

@Felica Ja die Elterngeldstelle wusste von meinem Arbeitsumfang von 19.5 Stunden.


Felica

Beitrag melden

Haben jetzt gerade mal geschaut was noch möglich gewesen wäre um alle 12 Basis-Monate zu nutzen. Ob das finanziell besser gewesen wäre, müsstest du dir beim EG-Rechner selbst ausrechnen. Du hättest für Kind1 von Juni20-März21 Basis-EG beziehen können, damit wären 10 der 12 möglichen Monate weg gewesen. Für die Monate April bis Juli dann EG Plus, mit den 150 € Freibetrag und dann der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes von Kind2. Und im Hintergrund ab Geburt Basis-EG für Kind2 was dann erst nach dem Mutterschutz des zweiten Kindes zur Auszahlung kommt, aber ebenso mit dem Mutterschaftsgeld und dem EG Plus vom ersten Kind verrechnet wird. Fraglich ob das finanziell besser gewesen wäre. da man dafür aber genaue Zahlen benötigt, wäre das etwas was di selbst am EG-Rechner prüfen musst. Ich denke nach wie vor, die beste Option wäre gewesen dein EG wäre zum neuen Mutterschutz beendet gewesen. Dein Mann hätte dann die dort durch dich nicht genutzten EG-Monate nutzen können, wahlweise als Basis-EG ab April bis spätestens bis zum 14ten Lebensmonat. Oder als späteste Option ab dem 15ten Lebensmonat des ersten Kindes als EG-Plus. Dann hätte dein Mann aber weniger Geld bekommen weil halt EG weniger als Verdienst. Zudem hätte er bisher keine EZ haben dürfen für das erste Kind, da er sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen musste. So oder so, bei euch war einfach der Abstand zu gering um wirklich optimal rausgehen zu können. Der Mutterschutz für das weites Kind wäre besser erst nach dem ersten Geburtstag des ersten Kindes gestartet und spätestens bis zum 14tzen Lebensmonat von diesem. Dann hättet ihr ohne jegliche Verluste das absolute Optimum gehabt.


Mona199026

Beitrag melden

Hallo Felica Genau wie du es beschrieben hast hatte ich es ursprünglich beantragt, bis zur besagten Beratung bei der Elterngeldstelle wo ich es dann komplett auf 12 Basismonate umgewandelt habe aufgrund der Beratung dort.


Felica

Beitrag melden

Dann rufe da morgen an und lasse dir genau erklären warum und weshalb sie dazu geraten haben. Und was man nun machen kann.


Dojii

Beitrag melden

Wie schon erwähnt ist dein Freibetrag im Elterngeld Plus 150 und nicht 300, sodass du auch bei Plus mehr hättest zurückzahlen müssen. Dein zweiter Mutterschutz kam einfach "zu schnell". Er hat noch innerhalb der ersten 12 Monate deines ersten Kindes begonnen, sodass man eine Verrechnung hier gar nicht hätte verhindern können, es sei denn du hättest auf dein Elterngeld ab Beginn des Mutterschutzes vollständig verzichtet. So gesehen war die Beratung/Hilfe der Elterngeldstelle korrekt. Man muss dabei auch beachten, dass die Elterngeldstellen nicht die Pflicht haben, das Optimum für dich rauszuholen, indem sie jede Variante für dich durchtesten. Sie müssen dir nur die allgemeinen Modelle/Möglichkeiten erklären. Was diese im Einzelfall für dich bedeuten und was die finanziell beste Option ist, musst du dann selbst entscheiden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe am 03.09.2016 meine Tochter bekommen. Habe drei Monate Basiselterngeld genommen und dann ElterngeldPlus, weil ich auf 450€ Basis gearbeitet habe. Und so zwei Jahre zuhause bleiben wollte. Nun bin ich wieder schwanger, Stichtag ist der 30.08.2017. Ich weiß das ich meine Elternzeit rechtzeitig beenden muss, um wieder ...

Hallo, habe während meiner Elternzeit einen Monat in März/April 2014 Teilzeit gearbeitet und Elterngeld aufgestockt. Im Juni 2017 wurde seitens des Amts nun nachgerechnet und mir ist heute die Rückzahlungsforderung zugegangen. Mich interessiert nun ob das rechtmäßig ist? Meine Tochter ist mittlerweile 4 Jahre und der letzte Elterngeldbescheid ...

Hallo Frau Bader, in der von mir ursprünglich gestellten Frage ging es um die Rechtmäßigkeit der nunmehr vom Amt an mich gestellten Forderung hinsichtlich Elterngeld. Der ursprüngliche Antrag wurde im August 2013 gestellt und im September entschieden. Darin waren nur volle Bezugmonate geplant. Dies habe ich mit Antrag vom Januar 2014 korrigi ...

Hallo Frau Bader, meine beim Arbeitgeber beantragte Elternzeit endet zum 15.11.2017. Nun möchte ich aber den AG wechseln und kündigen. Um diese 3-Monats-Frist zu umgehen, würde ich nun zum 31.10.2017 kündigen und aber trotzdem erst ab 16.11.2017 die neue Stelle antreten. Die Frage nun: Muss ich eventuell die 1/2 des Elterngeldes für Lebensmon ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe ElterngeldPlus bezogen. Zu den Fakten: 1.11.16 - 31.10.17 19,54 Wochenstunden 1.11.17 - 10.03.18 30,00 Wochenstunden Ich habe ab dem 11.03.18 wieder 37,00 Wochenstunden gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat eine kmpl Abrechnung für den März erstellt. Nun bekomme ich den Bescheid, dass ich im März 37,00 Woc ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe im Jahr 2013 ein Buch geschrieben und somit im Jahr 2017 eine Honorarzahlung von 60 Euro erhalten. Mein Sohn ist im Mai 2018 geboren und ich habe die 12 Monate vor Geburt vollzeit als verbeamtete Lehrerin gearbeitet. Nun habe ich eine Aufforderung zur erneuten Klärung des Elterngeldes ...

Sehr Geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin nun wieder schwanger :) Die Elternzeit läuft im Januar aus das neue Baby kommt ende März. Nun habe ich überlegt Vorzeitig zur Arbeit zurück zu kehren um wieder etwas Geld für das neue Baby anzusparen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber meinte er es sei kein Problem. Ich hätte ...

Hallo, ich habe die letzte Zahlung im September erhalten bis zum 7.10. (Geburt meiner Tochter) jetzt kam Post, dass ich die Nachweise der Gehälter abgeben muss und der Oktober ist auch dabei. Ich habe meine Wochenstunden von 15 auf 20h aufgestockt, weil ich im Oktober ja kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich jetzt was zurück zahlen?

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte. Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld je ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...