Sehr geehrte Frau Bader, leider erlitten uns einige Schicksalsschläge. So bekommen wir momentan ALG II zum Elterngeld dazu, bis ich im November wieder arbeiten gehe. Wir hatten Ende letzten Jahres, als es uns noch gut ging, einen Urlaub gebucht, der zum Glück Corona-bedingt abgesagt wurde. Wir bekommen das Geld zurück. Darf es uns auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden? Wir haben einige dringende Anschaffungen und könnten es sehr gut gebrauchen. Danke
von Anastasya am 23.09.2020, 12:23