Anastasya
Sehr geehrte Frau Bader, leider erlitten uns einige Schicksalsschläge. So bekommen wir momentan ALG II zum Elterngeld dazu, bis ich im November wieder arbeiten gehe. Wir hatten Ende letzten Jahres, als es uns noch gut ging, einen Urlaub gebucht, der zum Glück Corona-bedingt abgesagt wurde. Wir bekommen das Geld zurück. Darf es uns auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden? Wir haben einige dringende Anschaffungen und könnten es sehr gut gebrauchen. Danke
Hallo, das ist Sozialrecht und gar nicht mein Thema. Gehört ja auch nicht wirklich zu RUB. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
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