Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Anfang April schwanger und war erstmal ca 4 Wochen Krankgeschrieben aufgrund eines Hämatoms. Dann war ich den ganzen Monat Mai wieder arbeiten,aber mit Einem Teilzeit Beschäftigungsverbot auf 6 Stunden täglich. Ich bin auf 120 Stunden eingestellt und haben diese auch gemacht. Dann wurde ich jetzt den gesamten Monat Juni wieder krankgeschrieben, aktuell noch bis zum 10.07. Leider habe ich kein Urlaubsgeld erhalten. In meinen Vertrag steht nur : Sonderzahlung sind einmalige freiwillige Leistungen... Sonderzahlungen können jeder Zeit wiederrufen werden. Aber nichts dazu das man bei Krankheit nichts bekommt oder sonstiges. Ich habe mehrere Kollegen gefragt,sonst haben alle Urlaubsgeld erhalten. Plus aufgrund dessen das mit letztes Jahr anstatt für 100 Stunden für 120 Stunden Gehalt gezahlt wurde habe ich Minusstunden. Wir hatten uns darauf geeinigt das ich diese abarbeite ,dies geht jetzt in der Schwangerschaft natürlich nicht da ich keine Überstunden machen darf. Jetzt wurde mir also das Urlaubsgeld gestrichen komplett und 25 Stunden als Geld vom Gehalt abgezogen ohne das ich davon überhaupt in Kenntnis gesetzt wurde. Ich habe in dem Jahr nicht gemerkt das ich zu viel Geld erhalten habe da auf meiner Abrechnung auch wochen eine wöchentliche Arbeitszeit von 23.1 Stunden stand was die 100 Stunden entspricht. Jetzt stehe ich da und habe weder Urlaubsgeld erhalten und mir wurden über 200€ wegen der Minusstunden abgezogen die ich nicht zu verschulden habe. Kann ich da etwas machen oder darf mein Arbeitgeber das alles so machen ? Mit freundlichen Grüßen Isavas2906

von Isavas2906 am 01.07.2023, 19:27



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Hallo, 1. Wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern Urlaubsgeld bezahlt, muss es einen sachlichen Grund geben, warum es Ihnen nicht bezahlt. in einem Beschäftigungsverbot wird das schwer zu erklären sein. Anders sieht es mit Gratifikationen aus, die für bestimmte Arbeitsleistungen gezahlt werden. 2. In Ihrem Fall muss der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ermittelt werden. Das ist ihr durchschnittlicher Lohn und den muss er zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2023



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Kann Kürzung nicht wegen Krankengeld erfolgt sein? Da müsstest du jetzt drin sein, wenn jedes mal AU wegen Schwangerschaft.

von Bone am 01.07.2023, 19:47



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Ne auf der Abrechnung ist mein Gehalt vermerkt und dann der Abzug wegen der Minusstunden. Ich bin aber auch aus verschiedenen Gründen krankgeschrieben,erstmal wegen des Hämatoms jetzt wegen etwas anderem. Weiß nicht ob das dann Unterschied macht und war halt zwischen beiden Krankmeldungen 1 Monat arbeiten

von Isavas2906 am 01.07.2023, 19:53



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Das Urlaubsgeld steht da halt gar nicht , letztes Jahr im Juni stand dann natürlich der Punkt Urlaubsgeld auch drauf

von Isavas2906 am 01.07.2023, 19:54



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Nun ja, was die Minusstunden und die Vereinbarung, diese abzuarbeiten, betrifft: Du kannst diese Vereinbarung aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr erfüllen. Ich finde es daher legitim, dass der AG diese nun einfach verrechnet. Dir "fehlen" da jetzt streng genommen auch keine 200€, da du diese ja letztes Jahr on top bekommen hast. Jetzt seid ihr sozusagen wieder auf 0. Schöner wäre es natürlich gewesen, wenn dein AG vorher mit dir gesprochen hätte, aber zu sagen "mir fehlen jetzt 200€ deswegen" ist falsch. Du hast das Geld ja bekommen, nur eben zu einem früheren Zeitpunkt. Grundsätzlich scheint mir hier aber eine schlechte Kommunikation vorzuliegen. Hast du denn mal mit deinem AG über das Urlaubsgeld gesprochen? Warum du es nicht bekommen hast? Vielleicht stellt sich heraus, dass ein Buchungsfehler vorliegt oder man dich einfach vergessen hat. Sollte er sich aber tatsächlich auf den Passus aus deinem Vertrag beziehen (aus welchen Beweggründen auch immer), kannst du dagegen vorgehen, weil alle anderen ja Urlaubsgeld bekommen haben. Hier gilt dann das Gleichbehandlungsprinzip.

von Belly-Monkey am 02.07.2023, 06:07



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Wie viele Minusstunden waren denn insgesamt aufgelaufen? Erhaltet Ihr ein volles Gehalt Urlaubsgeld? Wurde das Urlaubsgeld vielleicht auch mit den Minusstunden verrechnet? Und wenn Du der Meinung bist, das gar keine Minusstunden entstanden sein können, dann würde ich mir das erklären lassen. Ganz allgemein gilt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Lass Dir einen Termin in der Personalabteilung bzw. beim Chef geben und lass Dir das alles ganz genau erklären. Dann weißt Du am Ende Bescheid und wenn Du dann mit etwas nicht einverstanden bist, dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Vielleicht ist es dann aber auch so plausibel für Dich, das alles so passt, wie es jetzt ist. Dann ist es vielleicht einfach nur blöd, aber es ist, wie es ist.

von Frida19 am 02.07.2023, 08:10



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Ja nur hatte ich es letztes Jahr auch nicht gemerkt das ich nicht jeden Monat genau das selbe auf dem Konto habe , es gab fast alle 3 Monate Prämien und auf der Abrechnung standen die Stunden die ich auch geleistet habe. Der Fehler ist davor auch schon einmal passiert aber nur 1 Monat . Ich bin auch davon ausgegangen das es danach alles richtig läuft. Ich war im Jahr 2021 August, September, Oktober auf 120 Stunden eingestellt. Habe im November auch für 120 Stunden Geld erhalten ,was mir dann im Dezember abgezogen wurde. Ich habe eine Zusatzvereinbarung unterschrieben das ich wieder auf 100 Stunden bin. Danach ab Januar haben sie mir dann anscheinend wieder für 120 Stunden Geld bezahlt. Was mit nicht aufgefallen ist da es im Januar Prämie gab. Nun egal das ist jetzt so wie es ist , mir geht's auch eher um das besprechen. Nun werden mir die nächsten 4 Monate auch Geld abgezogen , für mich 'fehlt' es halt jetzt - klar letztes Jahr hatte ich es zu viel bekommen nur habe ich es ja auch nicht mehr - trotzdem für meine Zahlungen die ich Leisten muss jeden Monat fehlt es mir jetzt halt. Ich habe jetzt also momentan ca 100 Minusstunden nach Abzug von diesem Monat. Wegen des Urlaubsgeldes werde ich dann morgen nochmal in der Personalabteilung sprechen wobei ich eher vermute das es aus irgendeinem 'Grund' nicht gezahlt wurde und nicht vergessen wurde. Leider ist mein Arbeitgeber nicht so korrekt. Ich hoffe nur das ich es noch bekomme und ich es schaffe mit der Gleichberechtigungs Sache zu argumentieren. Kann mir vorstellen das dagegen auch was gesagt wird.

von Isavas2906 am 02.07.2023, 10:16



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Da steht doch, dass das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist und jederzeit widerrufen werden können. Darauf gibt es keinen Anspruch. Dein AG zahlt es eben nur den Mitarbeitern aus, die er belohnen möchte.

von lukko34 am 02.07.2023, 10:44



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Soweit ich aber gelesen habe ist der Satz ungültig da nicht beides dort stehen kann. Entweder ist es eine freiwillige Leistungen dann wiederspricht sich wohl der Satz mit dem wiederrufen damit. "ist eine Formulierung im Arbeitsvertrag in der eine Leistung als "freiwillig und jederzeit widerruflich" erklärt wird, damit widersprüchlich sowie unklar und entsprechend gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam." Aber ich kenne mich damit auch nicht aus . In wie weit das richtig ist

von Isavas2906 am 02.07.2023, 11:03



Antwort auf: Urlaubsgeld nicht erhalten, schwanger krankgeschrieben

Und wegen des Gleichbehandlungsprinzips geht das wohl auch nicht ,den einen das zu zahlen und dem anderen Mitarbeiter nicht. Das habe ich dazu gefunden: "Erhalten einige Mitarbeiter eine freiwillige Zahlung von Urlaubsgeld, gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch alle anderen Mitarbeiter diese bekommen müssen. "

von Isavas2906 am 02.07.2023, 11:06



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