spring36
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber zahlt mir den vor Eintritt des BVs angesammelten Urlaub des letzten Jahres nun als Urlaubsgeld aus. Den Urlaub sollte ich deshalb noch während der Elternzeit, also während des Elterngeldbezuges beantragen. Ich habe nun also offiziell Urlaub in der Elternzeit. Das Urlaubsgeld wird mir somit während des Elterngeldbezuges ausgezahlt. Ist das alles rechtens so und inwiefern wirkt sich das auf die Auszahlung des Elterngeldes aus? Ist es hier relevant, wie das Urlaubsgeld auf der Lohnabrechnung bezeichnet wird? Herzlichen Dank!
Hallo, eine Auszahlung des Urlauibs ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Liebe Grüße NB
spring36
Als Anmerkung: ich arbeite nicht während der Elternzeit, habe Elterngeld Basis beantragt. Sollte ich für den Monat, in dem ich nun Urlaub nehmen musste beantragen, dass das Elterngeld ausgestzt wird, sich der Bezugszeitraum also ändert und dann ans Ende des aktuellen Bezugszeitraums angehängt wird? Vielen Dank!
MamaausM
Das bringt dir Nachteile. Im Vollzeit Urlaub hast du keine Elternzeit mehr! Wenn das als lfd Lohn steht, wird das voll auf das EG angerechnet.
Felica
Nein, denn Urlaub darf nur abgegolten werden wenn der Vertrag endet. Davon ab ruht der Urlaub bis zum Ende des Folgejahres in dem deine EZ endet. Ob sich das auf das EG auswirkt wenn der Ag es auszahlt, hängt davon ab wie er es kennzeichnet. Was vielen AG und auch AN nicht klar ist die Urlaub auszahlen, theoretisch kannst du nach der Auszahlung hingehen und den Urlaub noch nehmen, mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub. Den die Nutzung des Urlaubes geht vor Auszahlung, entsprechend darf der AG den auch nicht einfach auszahlen. Schon mal gar nicht wenn keine Not besteht da du dich in EZ befindest, der Urlaub also auch nicht verfällt.
Dojii
Mit Urlaubsgeld meinst du den tatsächlichen Lohn während des Urlaubs oder? Nicht das potentielle Urlaubsgeld, das du zusätzlich zu deinem Gehalt als Sonderzahlung einmal im Jahr bekommst, oder?
Himbeere2008
Im schlechtesten Fall kann der AG dir sogar kündigen weil du, während des Urlaubs, nicht mehr in Elternzeit bist.
mellomania
aber nur, wenn die geburt zum zeitpunkt der auszhalung/vollbeschäftigung mehr als vier monate NACH der Geburt liegt. wenn das alles direkt nach dem mutterschutz läuft, nicht. die mutter hat vier monate nach der geburt noch kündigungsschutz glaub
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