Jule507
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber zahlt jedes Jahr im Mai zusammen mit dem normalen Gehalt Urlaubsgeld in Höhe eines 13. Gehaltes. 2023 werde ich mich da im Mutterschutz befinden, habe ich dennoch Anspruch darauf? Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB
KielSprotte
Wird in der Regel anteilig gezahlt. Aber warum fragst du nicht deine Personalabteilung,?
Anna198
@Kielsprotte Sie will wissen, ob sie einen rechtlichen Anspruch hat, da würde ich auch nicht meine Personalabteilung fragen. Meine Personalabteilung war zum Beispiel der Meinung, dass Urlaub aus VZ während TZ in EZ auch nur in TZ vergütet wird. Zum Glück habe ich hier viel mitgelesen und nachgefragt und habe mich somit nicht auf die falsche Aussage meiner Personalabteilung verlassen…
KielSprotte
Ohne ihre Verträge (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) zu kennen, kann man diese Frage aber nicht verbindlich beantworten.....!
Anna198
Dann wäre das auch eine hilfreiche Antwort -dass es keinen generellen rechtlichen Anspruch gibt sondern nur einen möglichen individuellen Anspruch und der Blick in ihren Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ihr weiterhelfen könnte. Falls das denn so sein sollte, ich bekomme gar kein Urlaubsgeld und kenne mich nicht damit aus.
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