Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Hallo, ich habe eine Frage zu unserer Kindergarten-Besetzung. Es gibt schon seit den Zeiten vor Corona Personalmangel in unserer Kita. Nun kommen noch eine Kündigung und eine Dauerkrankheit hinzu. Unsere Kindergartengruppe (24 Kinder) wurde bisher von zwei Erzieherinnen (Vollzeit) und einer Erzieherin im Anerkennungsjahr betreut. Nun wird eine der Erzieherinnen sofort abgezogen und die Erzieherin im Anerkennungsjahr geht in eine andere Gruppe sobald sie die Prüfung abgelegt hat. Momentan steht eine Erzieherin mit Unterstützung der Azubine (außer an Schultagen) alleine da. Im Sommer dann komplett alleine. Ein Bewerbungsverfahren läuft zwar, aber es wurde noch kein Personal gefunden und es ist auch nicht absehbar, dass da was kommt. Ist dies rechtens? Dürfen unsere Kinder von nur einer Erzieherin bei Schulzeiten der Azubine bzw. dann im Sommer dauerhaft alleine betreut werden? Uns tut natürlich auch die Erzieherin leid. Die nächste Dauerkrankheit wegen Überlastung ist da ja schon vorprogrammiert. Die Leitung unserer Kita bekämpft gerade nur Brände. Es läuft in einer Gruppe schlecht, die Eltern schweren sich, also werden aus der nächsten Gruppe die Erzieher abgezogen bis sich dort die Eltern Beschwerden. Kann man da irgendwas machen?

von CinniMinni am 23.04.2021, 10:51



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Hallo, Es gibt ein Personalschlüssel, der eingehalten werden muss. Näheres finden Sie hier: https://www.gew.de/kita/qualitaet/personalschluessel-und-fachkraft-kind-relation/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2021



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Es gibt in der Betriebserlaubnis einen festgelegten Personalschlüssel. Für unsere 1 Gruppige Waldkitagruppe mit 20 Kindern bspw. 2 Erzieherinnen und 1 Ergänzungskraft. Für NRW gibt es ja das KiBiz, dort unter Personalvereunbarung findet man die Anforderungen. Dazu muss man aber wissen welche Gruppenform ihr genau seit. (U/Ü3 und Betreuungsstundenumfang) Ich kann mir bei euch nur vorstellen, daß weil ihr offensichtlich ein Mehrgruppiger Kiga seit, das zumindest temporär ok ist, weil im Fall der Fälle noch eine andere Fachkraft erreichbar ist. Was ich davon halte, ist klar-nichts! Und es kommt auch immer darauf an, wie strikt das zuständige Jugendamt ist, wissen die um die Situation? Was ist mit denen abgesprochen usw. Aber das 2 Fachkräfte vor Ort sein müssen ist Standard.

von Itzy am 23.04.2021, 11:15



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Wir sind in Hessen. Betreuungszeit bei ca. 18 Kindern 7:15 Uhr -14:30 Uhr, der Rest bis 17 Uhr. Aufgrund von Corona momentan nur von 8 Uhr -14:30 Uhr. Wegen Corona dürfen die Gruppen momentan nicht gemischt werden. Ein spontaner Erzieherwechsel geht also auch nicht. So zumindest die Aussage der Leitung. Denke nicht, dass das Jugendamt davon weis. Sind die der richtige Ansprechpartner? Das war uns auch noch unklar, ob wir uns jetzt an Jugendamt, Stadt oder irgendeine Aufsicht der Kirche wenden müssen. Ist ein kirchlicher Kindergarten, Gebäude gehört aber der Stadt.

von CinniMinni am 23.04.2021, 11:44



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

dir ist aber klar, dass eine meldung beim ja zu einer schliessung der gruppe führen kann, wenn der träger keine erzieherin findet, um die offene stelle zu besetzen? hast du denn einen vorschlag, was der träger tun kann, um das problem zu lösen?

von WonderWoman am 23.04.2021, 12:00



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

es gibt festgelegte Betreuungsschlüssel, die sich an der Gruppengrösse und dem Alter der zu betreuenden Kinder orientieren. Wird dieser Schlüssel dauerhaft nicht gewährleistet, kann es sein, dass eben keine Betreuung möglich ist. Das solltest Du bei allem, was Du so planst, bedenken.

von Berlin! am 23.04.2021, 12:10



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Das Jugendamt ist die Aufsichtsbehörde. Eine Meldung würde natürlich zu Konsequenzen führen, bis hin zu das die Betreuung gar nicht mehr stattfinden kann, weil eben der Personalschlüssel nicht erfüllt ist. Es ist immer eine Gratwanderung wie weit man geht. Aber bei einer Kraft sehe ich auch nicht mehr die Aufsichtspflicht wirklich erfüllt, und da käme ich sehr ins Nachdenken was ich täte. Was sagen denn eure Elternvertreter? Es gibt zumindest in NRW auch aktuell die Möglichkeit sogenannte Alltagshelfer einzustellen. Das ist kein pädagogisches Personal, aber 2 zusätzliche Augen, Ohren und Hände um die Fachkräfte zu entlasten. Vielleicht wäre das noch ne Option um ein bisschen Entlastung reinzubekommen.

von Itzy am 23.04.2021, 13:07



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Ja rege dich auf, dann schließt die Gruppe komplett. Ist hier in der Kreisstadt wegen der Pandemie seit Monaten

Mitglied inaktiv - 23.04.2021, 13:35



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Nicht rechtens würde ich sagen, weil die Gruppe immer mindestens 2 Erzieher haben muss. Allerdings, was ist die Alternative? Da bleibt dann nämlich nur die Gruppe komplett zu schließen. da die Kinder aktuell auch nicht auf andere Gruppen aufgeteilt werden dürfen, die Erzieher auch zwischen den Gruppen nicht springen dürfen. hieße das, die Kinder welche es trifft dürfen daheim bleiben.

von Felica am 23.04.2021, 16:11



Antwort auf: Kindergarten - Abzug von Erzieherinnen rechtens

Hallo, Was willst du mit einer Beschwerde erreichen? Das Bewerbungs erfahren läuft ja schon. Schneller werden sie durch deine Beschwerde auch keinen Ersatz finden. Evtl. wird eine Gruppe zugemacht oder dir wird angeboten, deine Tochter zu Hause zu lassen, wenn du mit der Notbesetzung nicht zufrieden bist. LG luvi

von luvi am 23.04.2021, 19:55



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