vorgeschriebener Prozentsatz bei Berufstätigkeit rechtens für Kindergarten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: vorgeschriebener Prozentsatz bei Berufstätigkeit rechtens für Kindergarten?

Hallo, schon seit längerem haben wir "Probleme" mit dem Kindergarten unserer Kinder. Mein Mann ist 100% Berufstätig im Schichtdienst. Ich arbeite seit 6 Monaten wieder in Teilzeit mit 40%. Unsere Kinder sind knapp 2 und 5 Jahre und besuchen von 7-17 Uhr eine Ganztageseinrichtugn bei uns in der Stadt. Schon früher gab es eine Vorgabe der Stadt, dass Eltern mind. 60 % arbeiten müssen, dass ihr Kind aufgenommen wird. Bei unserer großen Tochter habe ich auch mit 40% angefangen, da war die Regelung noch nicht so streng. Als sie 2 war habe ich aufgestockt auf 60% und bin bis zur Geburt unserer 2. Tochter (da war unsere Große 3,5) auch im gleichen Umfang arbeiten gegangen. Soweit kein Problem. Nun sind die Kindergartenplätze im Ort wohl knapp und neue kosten zuviel Geld. Da vereinbarte die Stadt als Träger mit den Kindergarteneinrichtungen einen Beschäftigungsumfang von mind. 75%. Das kann ich aber nicht leisten, da mein Mann schichtet, ab Herbst auch noch eine zusätzliche Fortbildung anfängt und somit schon 135% arbeitet und ich meine 40% in die "Lücken" einbringen muß. Die Fahrzeiten von und zur Arbeit interessieren niemanden, muß ich aber zum pünktl. Bringen und Holen der Kinder in meine Zeitplanung einrechnen. Zudem kann mein Arbeitsplatz nicht nach meinen Zeiten eingerichtet werden, sodaß eine regelm. Beschäftigung von z.B. 8-14 Uhr nicht mgl. ist, sondern nur ganze Tage von 7-16 Uhr. Wir haben weder Großeltern vor Ort, die uns unterstützen können, noch haben wir die finanzielle Möglichkeit die Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens über eine Tagesmutter abzudecken. Die Stadt gibt vor, dass nur Kindern, deren Eltern den vorgeschriebenen Prozentsatz arbeiten, in der Einrichtung verbleiben dürfen. Sonst wäre ein Kindergarten mit VÖ für uns zuständig. Da meine Arbeitszeit an den 2-3 Tagen/Woche regelmäßig über 13 Uhr hinausgeht, könnte ich dann gar nicht arbeiten. Momentan habe ich noch Erziehungszeit bis Sept. 2012. Ist es rechtens, dass eine Stadt als Kiga-Träger den Eltern solche Auflagen macht? An wen können wir uns bei Problemen wenden? Die Stadt sagt es ist rechtens und da jeder Landkreis seine eigenen Regelungen macht, ist es sehr schwer, jemand Zuständigen auszumachen. Für Ihre Hilfe im Voraus schon herzlichen Dank.

Mitglied inaktiv - 22.07.2011, 11:16



Antwort auf: vorgeschriebener Prozentsatz bei Berufstätigkeit rechtens für Kindergarten?

Hallo, Hintergrund ist ja, dass oft Mütter, die nicht arbeiten, ihre Kinder in den Ganztages-KiGa geben u denen den Platz wegnehmen, die ihn brauchen. Da das ja bei Ihnen nicht der Fall ist, würde ich eine Häretfall-Antrag stellen u die Umstände genau schildern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2011



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