Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergarten kündigen - wichtiger Grund?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergarten kündigen - wichtiger Grund?!

Chenita906

Guten Tag Frau Bader,  unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin.  Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und anfangs schien es auch okay zu sein, allerdings ist zunehmend zu beobachten gewesen, dass unsere Tochter nicht mehr in den Kindergarten möchte. Nicht selten wollte sie wieder mit heim. Die angebotenen Lösungen reichten von "Kind bequatschen und irgendwelche Dinge versprechen" bis hin zu "soll ich sie nehmen, auch wenn sie schreit/heult". Bisher kannte ich nur diese Vorgehensweisen. Leider hat niemand versucht ECHTEN Kontakt zu ihr aufzunehmen. Ich glaube das dies ein wichtiger Grund für das fehlende Vertrauensverhältnis ist.  Aber es geht noch weiter. Mosaiksteinchenmässik erfahre ich nun, dass die neue sehr oft und sehr laut schreit. Auch, dass sie unverhältnismäßige Strafen verhängt, ohne vorher den Sachverhalt zu klären.  Meine Tochter verweigert nun immer öfter in den Kindergarten zu gehen.  Sie darf wechseln, wir haben bereits die Zusage von dem neuen Kindergarten bekommen.  Nun ist es so das im bestehenden Vertrag eine Klausel steht die besagt das nicht 4 Wochen zum Monatsende vor den Ferien gekündigt werden kann. Wir würden fristgerecht aber genau dies tun. Allerdings weiß ich nicht, ob meiner Tochter ein weiterer Monat überhaupt zuzumuten ist.  Paralell haben wir Kontakt zu einer Kinderpsychologin aufgenommen, weil sie bereits auffälliges Verhalten zeigt.    Auf Ihre Antwort freue ich mich.  Viele Grüße und danke fürs lesen 


Hallo, das alles stellt leider keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Liebe Grüße NB


Ani123

Ob die Gründe für eine Kündigung unter nicht Einhaltung der Frist ausreichen wage ich zu bezweifeln.  Ich würde eine Kündigung schreiben mit dem Satz "kündigen zum 31.07.2024 oder zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie die Kündigung bis zum xx.xx.2024 mit Angabe des letzten Kitatages. Sollten Sie sich nicht innerhalb der genannten Frist melden gilt die Kündigung automatisch als angenommen."  Es gibt vermutlich Kinder auf der Warteliste welche sich über den Platz freuen werden. Wenn die Leitung nicht kulant ist wird sie fordern, dass die Kündigung erst zum 31.08.2024 wirkt.  Sprechen Sie in dem Fall mit der Gemeinde/Stadt und fragen an, wie Sie weiter verfahren sollen. Auf jeden Fall sollte Ihr Kind zum nächstmöglichen Datum die neue Kita besuchen. Im schlechtesten Fall müssen sie einen Monat die Gebühren für den alten Kita zahlen. (Da die Gemeinde/Stadt nur einen Kitaplatz finanzieren wird.) Es kann durchaus sein, dass die Gemeinde/Stadt Kontakt zur Leitung aufnimmt und manchmal führt das dazu, dass plötzlich doch Kulanz gezeigt wird indem ein Kind von der Warteliste vorzeitig aufgenommen wird. Auf jeden Fall sollten sie alles schriftlich machen und am besten per Einschreiben Einwurf.  Nicht, dass behauptet wird sie hätten keine schriftliche Kündigung abgegeben.  Ansonsten finde ich es sehr gut wie sie handeln. Sie nehmen ihr Kind ernst und holen sich Hilfe. Das finde ich prima. 


Cpt_Elli

Dass deine Tochter sich im Kindergarten nicht mehr wohlfühlt, stellt keinen wichtigen Grund dar. Wenn du Zweifel an der Qualität der Betreuung hast, benötigst du Belege. Außerdem hättest du die Einrichtung wahrscheinlich abmahnen / schriftlich zur Behebung der Mängel auffordern müssen. Da ist aber nur wirklich nachweisbares Fehlverhalten relevant oder z. B. das Umgehen des Betreuungsschlüssels, Beschäftigung von nicht ausreichend qualifiziertem Personal. Niemand hat Anrecht auf die Betreuung bei einer bestimmten Fachkraft. Dass Erzieher*innen kündigen, schwanger werden, in andere Gruppen wechseln etc. ist Alltag und die Einrichtung hat da gegenüber den Eltern keine Informationspflicht - wir sind in einem wirklich guten Kindergarten und wir erfahren auch nicht tagesaktuell, wenn sich beim Personal etwas ändert. Für ein normal eingewöhntes Kindergartenkind stellt so ein Wechsel idR kein Problem dar. Wenn du es also mit dem "wichtigen Grund" probieren möchtest, würde ich anders argumentieren. Du kannst ansonsten auf Kulanz hoffen, aber direkt vor der sommerlichen Schließzeit werden sie den Platz vermutlich nicht direkt neu vergeben können, auch wenn sie eine Warteliste haben.


Chenita906

Vielen lieben Dank für eure Antworten.  Ich hatte schon befürchtet das es nicht ausreicht. Auch möchte ich nicht in einem fiesen Konflikt enden, wir wollen weg und fertig.  Eine Warteliste gibt es nicht, denke ich. Es ist nur ein kleiner evangelischer Kindergarten, der der Kirche gehört.  Drastische Situationen, außer tägliches schreien und unfaire, unverhältnismäßige Strafen sind mir nicht bekannt.  Gut, dann müssen wir uns den sauren Apfel beißen und fristgerecht kündigen und hoffen das es zum 31.07.24 klappt, da unsere Tochter bereits ab August nach den Ferien in den neuen Kindergarten gehen möchte, verständlicherweise. Hoffe wir müssen dann nicht doppelt zahlen.    Falls noch wer einen anderen Gedankenanstoß hat, immer gerne her damit :) 


zweizwerge

Realistisch ist, dass Ihr zum Monatsende nach der Schließzeit kündigen könnt. Bis dahin müsst Ihr halt weiter zahlen.


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