Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Kindergarten uns kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der Kindergarten uns kündigen?

kathy0905

Hallo, mein Sohn wird 3 Jahre alt und ist vielleicht Autist. Wir sind bei der Frühförderung und er bekommt in 4-5 Wochen sobald das OK vom Kreisamt da ist die Einheiten. Ein Termin bei der Autismus Ambulanz wird es noch geben. Aber die Wartezeiten auf so einen Termin beträgt schon 6-7 Monate und eine Diagnose teilweise noch länger. Wir besuchen mit ihm seit dem 08.08.19 einen integrativen Regelkindergarten in unserer Stadt. Als wir ihn anmeldeten war er 1,5 Jahre alt und man hatte da noch nicht den Verdacht. Er spricht nicht, er lautiert nur. Er ist gestört in seiner Wahrnehmung d.h. er reagiert kaum auf Ansprache, er spielt nicht mit anderen Kindern. Er fühlt sich aber von Anfang an wohl im Kindergarten. Angedacht war, dass er nach der Eingewöhnung von 7-12 uhr in den Kindergarten geht. Momentan sind wir, weil der Kindergarten es so will bei 8:30 bis 10:30 uhr. Er hat aber kaum Probleme, außer dass er etwas müde wird und eben nicht so in der Gruppe mit machen kann wie andere Aufgrund der Wahrnehmung. Der Kindergarten sagte nun, man würde ihn eher in einer anderen Einrichtung sehen. Aber können sie uns jetzt innerhalb des Kindergartenjahres kündigen? Und muss mein Sohn dann Zuhause bei mir bleiben? Denn wir schauen schon nach Heilpädagogischen Einrichtungen. Aber die sind beliebt und auch begrenzt.. er könnte frühstens im nächsten Kindergartenjahr eine Einrichtung besuchen. Würde der Regelkindergarten dann nicht besser sein als gar keiner? Besonders, wenn sie angeben integrativ zu sein? LG


Hallo, auf die ferne schwer zu beurteilen. Integrativ bedeutet ja eiegntlich, dass auch Kinder mit Einschränkungen betreut werden. Grds haben Sie einen Anspruch. Wennn der KiGa dem nicht gerecht werden kann, muss Ihnen die Gemeinde einen anderen zur Verfügung stellen. Liebe Grüße NB


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