Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Kindergarten kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal: Kindergarten kündigen

Violett 466

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich habe heute mit der Kindergartenleitung telefoniert und sie meinte, dass ich erst wieder zum 31.7.17 kündigen kann. Sie versucht jetzt Ersatz zu finden, aber es wäre niemand auf der Warteliste. Wenn sich also niemand mehr meldet, müssen wir den platz so lange zahlen bis sie Ersatz hat, also eventuell bis nächstes Jahr. Sie würde aber versuchen den Platz schneller zu vergeben. Verstehe ich sie richtig, dass der Kindergarten uns eigentlich schon zum 31.7.16 aus dem Vertrag lassen muss? Im Vertrag steht "Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 1 . August bis 31. Juli. Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum Ende des Kindergartenjahres möglich." Eine Kündigungsfrist ist nicht angegeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Pamo

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Dann interpretiere ich das wie Frau Bader. Kündige schriftlich mit der folgenden Formulierung: "fristgemäss zum 31.7.2016".


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