Synonym
Guten Tag, ich habe geteilter Sorgeberechtigung für meine Kinder und stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Meine Tochter wird im Mai 2 Jahre alt, und ich möchte im September eine Ausbildung beginnen, um ein besseres Leben für uns zu schaffen. Der Vater, mit dem ich getrennt bin, ist jedoch der Meinung, dass sie noch nicht in den Kindergarten gehen sollte. Er sagt, wenn sie mich in der Ausbildung einschränkt, kann er sich um sie kümmern, obwohl er 3 Stunden entfernt lebt und berufstätig ist. Die ältere Tochter geht bereits in den Kindergarten, und ich denke, es wäre auch für die jüngere vorteilhaft. Ich möchte jedoch nicht, dass sie außerhalb des Kindergartens betreut wird. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, wenn der andere Elternteil keine praktikable Lösung bieten kann und diese Entscheidung provoziert? LG
Hallo, das ist doch albern. Soll er doch mal einen Plan vorlegen, wie das klappen soll. Grds wird Ihnen da jeder Richter Recht geben. Zumal heutzutage die Betreuung im Kindergarten als nicht schlechter angesehen wird, als die Betreuung zu Hause. Forden Sie ihn schriftlich auf und machen Sie es ansonsten gerichtlich. Sie können dort bei der Rechtshilfestelle den Antrag erstellen oder bei einem Anwalt (wenn Sie keine Einkünfte haben, werden Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten). Es ist toll, was Sie vor haben, gehen Sie Ihren Weg! Liebe Grüße NB
KielSprotte
Für Mütter gibt es die Möglichkeit eine Ausbildung in TZ zu absolvieren, erkundige dich mal nach dieser Option. Hut ab, du machst deinen Weg, lasse dich nicht vom KV aus bremsen.
mamavonbaby
Da hat er keine Chance. Dein Kind ist kein Baby mehr und die Beetreuung im Kindergarten ist mehr als nur Betreuung, sie dient auch der Kindlichen Entwicklung sozialer Kontakte. Daher ist es für die Enwicklung deines Kindes wichtig das ddei Kind in die Kita geht. Du kannst du Zustimmung des Vaters durch das Gericht ersetzen lassen. Das würde ich nun auch schnellsmöglich ansteuern. Und das Gericht wird dem garantiert auch zustimmen Und das schöne daran ist, sollte du öfter das Gericht einschaten müssen, hast du dann auch gute Chance auf das alleinige Ssorgerecht. Denn die Gerichte merken dann schon schnell, wenns ich ein Elternteil querstellt. Lieben gruß.
Ani123
Haben sie schon einen Kitaplatz für ihr jüngstes Kind? Wenn nein sollten sie sich schnellstens darum kümmern. Die können den auch einklagen, weil ein Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag besteht. Es besteht kein Anspruch auf den Wunschkitaplatz, sondern auf Betreuung. Das kann auch die Tagespflege sein. Der Platz steht ihnen auch zu wenn sie keiner Arbeit und/oder Ausbildung nachgehen. Die Betreuungszeiten orientieren sich an Arbeit/Ausbildung. Da sollten sie drauf achten, dass sie eine Vollzeitbetreuung bekommen. Denn eine spontane Umstellung kann schwierig sein, weil es nur einen gewissen Teil an Vollzeitplätze gibt. Dieses gilt auch für das ältere Kind. Sollte das zurzeit nur Teilzeit betreut werden sollten sie sich jetzt schon darum kümmern, dass das Kind auch Vollzeit betreut wird. Schließlich bringt es ihnen nichts wenn ein Kind Vollzeit und das andere nur Teilzeit betreut wird. Wenn der Betreuungsplatz schon vorhanden ist bzw. wenn sie einen Platz haben schreiben sie den Kindsvater mit Nachweis an, dass er bis Tag X vorbei kommen soll um den Vertrag zu unterschreiben. Wichtig ist nachweisen zu können, dass das Schriftstück angekommen ist. Einschreiben Einwurf ist da gut. Sollte er nicht unterschreiben lassen sie die Unterschrift bei Gericht ersetzen. Dazu reichen sie eine Kopie des Schreibens mit inkl. den Nachweis von der Post. Vom Schriftverkehr per WhatsApp oder anderen Kanälen machen sie Kopien und reichen die mit ein. Sollte er mündlich was sagen dokumentieren sie es und reichen es mit ein. Zudem eine Kopie ihres Ausbildungsvertrags und eine Kopie des Kitavertrags. Vermutlich wird die Unterschrift schnell ersetzen. Damit zeigen sie dem Kindsvater, dass sie sich nicht alles von ihm gefallen lassen. Drei Stunden Entfernung wird als zu viel gesehen um täglich das Kind zu betreuen damit die Kindesmutter ihre Ausbildung machen kann. Wie er da selbst einer Arbeit nachkommen möchte erscheint schwierig zu sein. Die Agentur für Arbeit wird es sich fraglich sehen, wenn er deswegen eine Arbeit kündigt. Da er dem Arbeitsmarkt dann auch nicht zur Verfügung steht wegen fehlender Kinderbetreuung bekommt er kein ALG1. Wie er mit der Entfernung und dann nur Bürgergeld und ggf. Wohngeld sich finanzieren möchte wird schwierig. Wie ist der Umgang zum Kindsvater geregelt? Sieht er das Kind regelmäßig? Wenn nein wäre es ein weiterer Grund der gegen die scheinbar tägliche Betreuung ist welche er plötzlich umsetzen möchte. Wenn ja ebenfalls wegen der Entfernung. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, unabhängig von der jetzigen Situation, sich beim Jugendamt beraten zu lassen bzgl. Umgang mit solchen Situation. Ich gehe davon aus, dass sie ihren Ausbildungsplatz bereits haben. Auch wenn nicht steht ihnen ein Betreuungsplatz zu. 1) Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag des Kindes und 2) ohne Betreuung können sie keine Ausbildung machen. Denn danach wird die Ausbildungsstätte fragen: wie möchten sie Ausbildung und Kinder miteinander vereinbaren?
zweizwerge
Das hört sich für mich an, als ob der Vater das Kind dann ganz zu sich nehmen möchte, denn bei drei Stunden Entfernung klappt tägliche Betreuung durch ihn statt Kindergarten sowieso nicht. Ist das so gemeint? Und wie oft sieht der Vater das Kind im Moment? Mit den Infos können die, die sich rechtlch auskennen, evtl. auch präziser antworten. Ich würde jedenfalls dazu raten, die Ausbildung zu machen und die Kinder betreuen zu lassen - für Dich und Deine Kinder, wie Du ja auch schreibst :-).
Synonym
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Er hat keinerlei Bindung zum Kind. Es gibt nur Videoanrufe, bei denen sie kein Interesse zeigt. In der Ehe hatte er nie Interesse an den Kindern. Mit der älteren Tochter hat er zwar Umgang, aber dieser kam plötzlich auf, als ich mich trennen wollte. Ich habe ihm jetzt mitgeteilt, dass ich es gerichtlich regeln lassen würde, wenn er nicht unterschreibt. Zum Glück hat er dann zugestimmt.
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