Guten Tag,
ich habe ein 5,6Jahriges Kind mit Wahrnehmungsstörung.Er hat seit 2 Wochen die Gruppe gewechselt,weil er in der alten Gruppe sein Verhalten sich verschlechtert hat(teilweise deine Wahrnehmungsstörung, teilweise das neue unerfahrene Personal und teilweise andere 2 verhaltensauffälige Kinder).Die neue Erzieherin meint er ist für die Grundschule zu der er gehört nicht tragbar,da er zusammen mit den anderen 2 verhaltensauffälige Kinder und noch ein paar andere zusammen kommen würde.Damit bin ich auch einverstanden.Mein Problem ist,dass die Schule ihn loswerden will und ihn in einer Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt "stecken" möchte .Die Ergotherapeutin und ich glaube,dass sein Verhalten sich dann noch verschlimmern wird,da er Verhalten zu kopieren.Wie kann ich vorgehen um das Wohl meines Kindes zu schützen.Es liegt noch eine Vermutung auf ADHS,der Bericht von SPZ fehlt aber.
Danke schön im voraus für die Rückmeldung!
von
midaci
am 14.12.2023, 16:07
Antwort auf:
Übergang vom Kindergarten zur Schule
Hallo,
ich weiß nicht,ob das in den Bundesländern unterschiedlich, in RLP zB kann niemand Sie zwingen, dies zu tun.
Ob es Sinn macht oder nicht, sollte jedoch mit Fachleuten genaustens abgeklärt werden. Da haben Sie noch ein halbes Jahr Zeit, bis die Schule beginnt. Ich würde mich nicht alleine auf die Therapeutin verlassen, sondern auch Kinderpsychologen hinzuziehen, was Sie ja tun.. Ich finde dass Mutter-Bauchgefühl auch nicht unwichtig.
Vielleicht kommt ein I-Helfer in Betracht, da muss man beim JA Anträge stellen, das ist als Schulbegleitung eine tolle Sache!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2023
Antwort auf:
Übergang vom Kindergarten zur Schule
Nach zwei Wochen eine Aussage zu treffen, ob ein Kind schulfähig ist bzw. welche Schule für ein Kind geeignet ist. In der Zeit ist das Kind noch nicht angekommen. Die Erzieherin kann sich kein richtiges Bild von ihm machen.
Da die Aussage von ihr gefallen ist würde ich mir das schriftlich geben lassen, dass das Kind für Schule X nicht geeignet ist und sie soll es begründen. Damit können sie nachweisen, dass sie das wirklich empfiehlt. Denn leider kommt es oft so, dass die sich später ab Gesagtes nicht erinnern wollen.
Gleiches würde ich von der Schule fordern. Zu sagen, ein Kind abzulehnen ist einfach, es zu verschriftlichen schwer. Es würde mich nicht wundern wenn die Schule sich weigert das zu machen und dann doch die Aufnahme befürwortet.
Lassen sie sich auch von der Ergotherapeutin schriftlich geben, warum sie die Schule befürwortet und welche Auswirkungen sie bei einer anderen Schulform befürwortet.
Sie können überlegen, ob eine Einzelintegration möglich ist.
Evtl. ist auch eine Rückstellung um ein Jahr möglich.
von
Ani123
am 14.12.2023, 20:02