Mitglied inaktiv
Ich bemühe mich aktuell um eine bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungszeiten im Kindergarten. Aktuell ist es so, dass die Plätze im Früh- und Mittagsdienst begrenzt sind und ggf. ab Sommer nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Nun ist es Praxis seitens des Trägers, werdende Mütter zu "bitten", mit Eintritt in den Mutterschutz ihr Kind in diesen Zeitfenstern abzumelden, da sie ja nun zu Hause sind. Ist das rechtens? Ich würde mich über einen Rat sehr freuen!
Hallo, Jede Mutter hat Anspruch auf ein Halbtagesplatz, auf mehr nur bei Bedarf. Im Mutterschutz kann ich einen solchen Bedarf nicht erkennen. Deshalb halte ich das für rechtmäßig. Liebe Grüße NB
WonderWoman
für eine bitte braucht es keine rechtsgrundlage
Pamo
Fragen kann man immer, das kostet nichts und ist nicht illegal. Ihr könntet eben so diejenigen Eltern fragen, die in Elternzeit sind. Aber woher wollt ihr wissen, wer in Mutterschutz ist? Und wer in Elternzeit ist?
Mitglied inaktiv
Nach weiterem Recherchieren scheint es richtig zu sein, dass mit Beginn des Mutterschutzes die Betreuungszeit für das KiGa-Kind reduziert wird. Damit hat sich die Frage wohl erübrigt.
User-1736455377
Nicht jede Mutter nimmt zB EZ in Anspruch. Und meines Wissens nach ist keine Frau verpflichtet der KiTa mitzuteilen, ab wann und wie lange sie im MuSchu, EZ oder sonstiges ist.
Pamo
Aber was macht ihr, wenn die Mutter auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet? Auch das kriegt ihr u.U. gar nicht mit. Oder wenn sie pünktlich zum Mutterschutz liegen muss und dringend die Betreuung ihrer drei Erstgeborenen in der Kita benötigt? Spannendes Thema.
Succero
Das hier sagt einiges dazu… https://www.tempbus.de/arbeit-und-familie/anspruch-auf-kita-platz-trotz-elternzeit
Mitglied inaktiv
Das finde ich eben auch problematisch. Wenn ich es richtig verstanden habe, scheint es aber durchaus so zu sein, dass die Betreuungszeit reduziert wird, wenn die Mutter in Elternzeit ist. Diese Praxis, die Mütter dahin zu bewegen, den entsprechenden Randstunden-Platz abzugeben, finde ich aber ungünstig für einige. Schade. Trotzdem Danke für die Antworten!
Mitglied inaktiv
DANKE!
User-1722183313
Moin, ja spannende Frage. Aber in dem Fall (Mutter muss liegen) wäre es doch so, dass das nicht Sache des Kigas ist. Da käme von der KK eine Haushaltshilfe/Kinderfrau in Betracht, die so lange die Kinder betreut, wie die Mutter krankgeschrieben ist. Ich kenne es so (aber das variiert wahrscheinlich), dass es z B. eine Kernzeit im Kindergarten gibt, die für alle offen ist, egal ob die Eltern Hausmann sind oder Arbeitnehmerin. Darüber hinaus gibt es die Betreuung nach Bedarf. Dafür muss bei der Anmeldung angegeben werden, wann man arbeitet. Danach werden die Stunden verteilt. Daher finde ich das Fragen vollkommen in Ordnung. Manches erledigt sich dadurch von allein. Über die Mutterschutzzeit lässt sich sicherlich streiten, dass ist ja eine Schutzzeit. Aber als ich z.B. in EZ war, hatten mehr Großen auch "nur" die Kernzeit bis 14h und ich "musste"sie dann abholen.
Neverland
Wie alt ist das ältere Kind? Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren gilt, man hat einen Anspruch auf Betreuung nach Bedarf, mindestens aber auf 25 Std die Woche. Ab 3 Jahren dagegen ändert sich das, ab dann spielt es keibe Rolle mehr ob jemand daheim ist, weil ab dann gilt ein Anspruch auf 45 Stunden. Wenn man die nutzen möchte. Mutterschutz ist Arbeitszeit, es kann wenn erst nach dem Mutterschutz gekürzt werden.
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