Andreas
Hallo Frau Bader, ich habe jetzt mehrfach gelesen das sich der Beitragsbemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zieht. Ist das auch im Falle der 200.000-Grenz der Fall. Meine Partnerin ist von Dez. 2024 - Nov. 2025 in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Ich selbst beziehe im Juni und Juli Elterngeld. In den 12 Monaten vor der Geburt haben wir das gemeinsame Brutto von 200.000€ pro Jahr nicht überschritten. Im Jahr 2025 habe ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen und bekomme eine Abfindung weit über 200.000€ Brutto. Hinzu kommt das mein Arbeitsvertrag mit dem 30.06.2025 beendet ist, ich damit während der Elternzeit Arbeitslos werden. Muss ich melden das ich ab Juli 2025 keinen Arbeitgeber mehr habe (AG1 bekomme ich natürlich keins) und wird uns meine Abfindung nachträglich irgendwo angerechnet? Im Voraus vielen Dank für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Andreas
Hallo, Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG (d.h. das Einkommen immer vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge) bei einer berechtigten Person 175.000 Euro im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes übersteigt. Entsprechend dem gesetzgeberischen Willen sind aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität bei der Ermittlung des Einkommens nur Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen, die im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt sind. Liebe Grüße NB
KielSprotte
In meinen Augen habt ihr ein anderes Problem; ihr könnt nur einen Monat parallel Basis EG beziehen, du musst aber Minimum 2 Monate EG beziehen, um überhaupt Anspruch drauf zu haben.
Dojii
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das Kalenderjahr (!) vor Geburt des Kindes. Bei Geburt in 2024 also auf das jahr 2023. Habt ihr da keine 200.000 EUR gemeinsam versteuert, ist alles gut. Das Jahr 2025 wäre nur relevant, wenn ihr in 2026 ein weiteres Kind bekommen würdet. Dann gäbe es für dieses Kind kein Elterngeld mehr.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, ich arbeite in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit, dazu habe ich, um mein Nettogehalt aufzustocken von meinem AG einen Brutto=Netto-Aushilfsvertrag über 350,00 Euro (ebenfalls unbefristet) bekommen. Steht mir dieses Geld in Mutterschutz und Elternzeit gar nicht mehr zu? Wird etwas anteilig berechnet od ...
Hallo Frau Bader, da mein Sohn am 31.10. geboren wurde, endete meine letzte Elternzeit am 30.10. Ich bin dann am 2.11. wieder zur Arbeit gegangen. Heute kam meine Lohnabrechnung für Oktober und dort ist kein Brutto angegeben. Sozialabgaben wurden aber natürlich geleistet. D.h. ich habe einen negativen Lohnbescheid bekommen. Als ich im April m ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3