Pusteblume2020
Hallo Frau Bader,
Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen.
Ich freue mich andererseits habe ich große Angst.
Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann !
Was mache ich dann? Es ist meinen Mann nicht möglich von der Arbeit fern zu bleiben. Er ist auch teilweise paar mal auf Seminaren im Ausland und nicht zuhause.
Kann mein Mann in der Zeit einen Verdienstausfall beantragen wenn er daheim bleibt und aufpasst ?
Wie oft muss man im Jahr denn der Tätigkeit als Schöffin nachgehen ?
Was mache ich echt wenn ich niemanden für mein Baby habe ? Besteht in Mutterschutz „Schutz“ das ich nicht hin muss ?
Mache mir große Sorgen
Hallo, Die Berufung zu dem Schöffenamt dürfen ablehnen (§§ 35, 77 GVG)..Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert; Ich würde mir da ein Attest vom Kinderarzt besorgen, dass das Kind aufgrund seines Alters nicht fremdversorgt werden kann. Liebe Grüße NB
Succero
Rechtlich kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Allerdings klingt es fast wie ein Glücksfall, der dich nun schon drauf aufmerksam macht Lösungen für derartige Probleme zu suchen. Immer nur allein für ein Baby da zu sein ist extrem anstrengend. Lass, dass du mal krank bist, flach liegst. Was machst du dann? Du eine Pause brauchst, weil deine Bedürfnisse schon so weit hintenan stehen, dass sie nicht mehr flüstern sondern schreien. Du einfach wegen Schlafmangel am Ende bist. Dann ist Hilfe goldwert! Überlege, ob es nicht sinnvoll ist, von Anfang an eine Leihoma/ Pate (gibt es in manchen Städten) o.ä., fester Babysitter etc. zu engagieren.
Pusteblume2020
Ich brauche keine Tipps bzgl Kinderbetreuung sondern möchte von Frau Bader eine Auskunft bzw. Antwort zum Schöffenamt. Deine Antwort hat mir jetzt genau 0 gebracht. Wenn ich Tipps von Usern brauche, gehe ich ins andere Forum.
Pamo
Puh, welch ein Schicksalsschlag. Ein Baby kann ja nie nie nie von einem Babysitter betreut werden - unmöglich. In meiner Stadt wird ein Schöffe rund 7 x pro Jahr eingeplant. Ich weiß, diese Auskunft hat dir jetzt Null gebracht und ich krieg einen von dir auf den Deckel. Frau Bader ist ganz sicher Expertin für das Gerichtsverfassungsgesetz und wird dir erklären, wie du deine extreme Notlage anerkannt bekommst.
Cpt_Elli
Das Thema gab es hier schon einmal: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Schoeffentaetigkeit_155356.htm Thread ist zwar schon etwas älter, aber die Rechtslage wird sich wohl nicht geändert haben.
Wunschbaby35
@ Pamo Klinge mich mal hier rein und gebe Pusteblume recht! Hier gibt es extra Foren, damit man von Spezialisten eine Antwort bekommt und nicht irgendwelche Pseudoantworten von irgendwelchen Hilfsheriffs die keinem etwas bringen! Und ja es gibt tatsächlich Menschen, die privat niemanden haben um einen Babysitter zu organisieren. Stell dir vor! Wahnsinn oder ?
Dojii
Wer in einem öffentlichen Forum postet muss auch damit rechnen, öffentlich eine Antwort zu erhalten. Wenn Antworten anderer User nicht gewünscht wären, wäre die Antwortmöglichkeit für alle außer Frau Bader gesperrt. Zudem hat sie schon sehr oft Antworten anderer User aufgegriffen oder bestätigt.
Pamo
Der patzige Tonfall der AP stieß mir auch. Kommentare Dritter muss sie sich nicht reinziehen, wenn sie ihre Frage nicht öffentlich postet. Nebenbei bemerkt habe ich mein Kind auch nicht zum Babysitter gegeben. Mein Mann oder ich haben dann eben Urlaub genommen, wenn nötig. So einfach kann man das organisieren, und ganz auf eigene Kosten.
Annaleena
Ich würde bestimmt kein so kleines Baby bei irgendeinem Babysitter lassen. Ich hätte noch nicht einmal gewusst wo ich einen herbekommen sollte. Der Vater des Kindes wird vermutlich auch nicht immer kurzfristig Urlaub bekommen, das ist nicht überall möglich.
Neverland
Willkommen im Mittelalter. Frau hütet Herd und Kind. Und Mann sorgt für das Einkommen. Kinder sind halt immer noch Frauensache, sie hat da alles hinten dran zu stellen. Geht absolut gar nicht, das Mann auch mal Kinder hüten muss. Irgendeine Ausrede findet sich halt immer. Dabei ist das managen mit Baby deutlich leichter als mit kleinkind oder gar Grundschulkind. Wenn man sein dann will.
Succero
@AP: Also, mal nicht pampig werden. DU schreibst, dass du “große Angst” hast, dein Mann keinesfalls auch nur irgendwie behilflich sein kann, Ausrufezeichen dazwischen, ein verzweifeltes was mach ich dann. Und beschwerst dich allen Ernstes, dass ich dich drauf hinweise, dass es noch andere Umstände gibt, die zu selbigem Problem führen? Und dir mögliche Alternativen nenne? Blöde Kuh! Und btw: in diesem Forum darf jeder antworten. Wenn dir das nicht passt, verschwinde hier und suche dir ein anderes Forum.
Annaleena
Bitte überdenk hier mal deine Ausdrucksweise. Du beschimpfst hier tatsächlich eine Fragestellerin als blöde Kuh. Das hier ist ein Rechtsforum! Manche laufen hier ständig zu Höchstform auf und belehren und kritisieren das Leben der Fragesteller. Darum geht es hier aber nicht. Es ist völlig egal, dass bei einer der Mann einspringen kann und eine andere einen Babysitter bezahlen würde. Meine Güte, warum muss man sich denn über eine harmlose Frage so aufregen. Dieses Forum ist wirklich der reinste Zickenkrieg, es ist zum Fremdschämen.
bellis123
Naja, beleidigend werden sollte hier wirklich niemand, das ist nicht in Ordnung. Trotzdem darf der Hinweis erlaubt sein, dass der AP sehr hilflos/unselbstständig rüber kommt. Und im übrigen auch nicht schlüssig. Auf der einen Seite wird der Mann als unabkömmlich und im Ausland hingestellt, andererseits wird gefragt ob er freigestellt und Verdienstausfall erstattet bekommen würde... Das passt nicht zusammen. Aus der eigenen Erfahrung (hochschwanger in eine andere Stadt gezogen ohne soziales Umfeld dort) kann ich dir versichern, dass dies eines der kleinsten "Probleme", die du lösen werden musst. Im Übrigen gibt es meines Wissens an vielen Gerichten die Möglichkeit einer Kinderbetreuung, da sonst auch viele Zeugen ein Betreuungsproblem hätten. Einfach bei der zuständigen nachfragen bzw. darauf hinweisen dass du im Fall eines Gerichtstermins eine Kinnderbetreuung benötigst. Im Mutterschutz wirst du ganz sicher nicht behelligt
Succero
Mit der Wortwahl habt ihr sicher recht. Das war mir in der Schnelle so rausgerutscht. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Mich stört, dass sie im Post auf unheimlich bedürftig macht und dann Hilfestellung/ Tipp (auch wenn nicht rechtlich, zumal der rechtliche Tipp jetzt dieses eine Problem löst, aber nicht die Ursache.) so abwertet.
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