Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist die Nachtschicht für mich nicht mehr möglich. AG hat bis jetzt immer mit gespielt und mich dann nur in Frühschicht arbeiten lassen. Jetzt möchte er das ich auch Spätschicht mache und mir MoKiS angeboten, was sehr nett ist, aber für mich kommt das überhaupt nicht in Frage. Ich soll mich bis Ende Sep. entscheiden. Mein Mann kann nicht kürzer treten und ich habe keinen der mir die Kinder nachmittags betreut. Ag sagt immer ich habe einen Arbeitsvertrag für drei Schichten unterschrieben, aber das war vor 15 Jahren und Kinderlos. Ich kann kaum Schlafen, ich habe große Sorge, wird mich der AG kündigen, da es eine Art Arbeitsverweigerung ist? Ich kann und möchte meine Kinder außer Kita/Schule nicht weggeben, für mich ist da eine Grenze erreicht und ich werde die Mobile Kinderbetreuung ablehnen. Kann mich der AG dann kündigen, auf was muss ich mich vorrbereiten? Vielen Dank im Vorraus

von SchneeDudu am 22.08.2022, 09:07



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Hallo, LAG Hessen, Az. 9 SA 1325/98: Der AG darf Sie auch wieder zu anderen Zeiten einsetzen, wenn das im Arbeitsvertrag steht. Wenn es dann nicht passt müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2022



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Bindend ist dein Vertrag. Netterweise hat der AG, solange es möglich war, dir Frühschichten gegeben - das heißt aber nicht, dass der eigentliche Vertrag mit seinen Schichten nun nicht mehr zählt. Wenn du das Angebot des AG´s nicht annehmen willst, musst du selbst kündigen. Du bist diejenige, die den Vertrag nicht mehr erfüllen will. oder kann. Tatsächlich hättest du das schon nach der Elternzeit tun müssen, wenn dein AG dir nicht netterweise so lange hätte entgegen kommen können mit den Frühschichten. Sei mir nicht böse, aber die meisten Eltern müssen ihre Kinder nach dem Unterricht noch in zB der OGS betreuen lassen, um arbeiten gehen zu können. Oder sich einen Babysitter zulegen, Familienmitglieder etc wenn zB Wechselschichten zum Job gehören. Es ist nicht Aufgabe des AG´s, jedem MA Arbeitszeiten passend zu machen. Manchmal geht so etwas eine Zeit lang - weil kein anderer MA ankommt und nach eben solcher "Sonderbehandlung" fragt bzw. alle Kollegen entsprechend so arbeiten können, dass du nur Früh kommen musst. Aber genau ab dem Punkt, wo ein anderer MA auch mal früh arbeiten will (er hat nämlich auch einen Vertrag unterschrieben, nach dem er nicht ausschließlich spät arbeiten muss), muss der AG eben wieder für Gleichbehandlung sorgen. Ich finde es schade, dass du es nicht mal ausprobieren willst. Der AG ist dir jahrelang entgegen gekommen, kümmert sich sogar um eine machbare Kinderbetreuung und du willst scheinbar gar nicht erst einen Versuch starten. Wäre für mich als AG sehr enttäuschend ehrlich gesagt. Da würde ich mir das nächste Mal sehr gut überlegen, ob ich überhaupt nochmal jemandem so entgegen komme.

von cube am 22.08.2022, 09:37



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Dass du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, bevor du Kinder hattest, spielt keine Rolle. Er ist nach wie vor gültig, sofern nicht schriftlich eine Änderung vereinbart wurde. Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in 3 Schichten arbeitest, dann kann dein Arbeitgeber dich auch so einsetzen und ist diesbezüglich leider im Recht. Von einer "Mobilen Kinderbetreuung" habe ich persönlich noch nichts gehört (was ja nichts heißt!). Was ist das? Bietet dein Arbeitgeber das an?

von chrissicat am 22.08.2022, 09:39



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Vielen dank für deine Antwort. Das ist eine Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Artbeitszeiten. Jemand den ich voher kennenlerne würde meine Kinder abholen, nach Hause bringen, Abendbrot machen und ins Bett legen, solange bis das ein Elternteil nach Hause kommt. Das läuft wohl wie bei der Kita über einen Kitagutschein, ads heißt ich müsste mit sicherheit dafür zahlen. Man braucht nur eine Bescheinigung, dass man diese besonderen Arbeitszeiten hat.

von SchneeDudu am 22.08.2022, 09:45



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Je nachdem, wie lange diese stille Vereinbarung zwischen Dir und Deinem AG schon besteht, liegt hier mE -anders als meine Vorrednerin schreibt- ein Fall sog. betrieblicher Übung vor. Danach wäre es durch den dauerhaften Einsatz ausschließlich in der Frühschicht zu einer faktischen Anpassung Deines schriftlichen Arbeitsvertrages dahingehend gekommen, dass Du ausschließlich in der Frühschicht arbeiten musst. Hierauf hast Du dann auch weiterhin Anspruch. Ob tatsächlich ein Fall „betrieblicher Übung“ vorliegt, hängt aber vom Einzelfall ab. Zu berücksichtigen wäre wohl auch, ob es Deinem Arbeitgeber evtl. aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich ist, Dich ausschließlich in der Frühschicht einzusetzen. Alles Gute!

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 09:46



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Seh ich das richtig? Es gibt 2 Menschen, deren Arbeitsverträge es nicht ermöglichen, Kinder zu betreuen? Bei einem Menschen gäbe es die Option eines MoKis, aber eigentlich möchten beide Menschen nicht, dass die Kinder in diesen Mokis betreut werden? - Kinder ins Heim geben - scheidet aus! - Kinder sich selbst überlassen - scheidet (noch) aus! - Kinder von Verwandten oder Freunden betreuen lassen - scheidet aus? Tja, dann bleibt nur noch: Arbeitsverträge der zwei Menschen so anpassen, dass sie zu dem Wunsch nach Kindern und "guter" Betreuungssituation passt. Durch Veränderung der Arbeitszeiten oder der Arbeitsstundenanzahl. Oder durch Kündigung und/oder neuen Job. Ich seh da übrigens BEIDE Menschen in der Pflicht, denn auch wenn die Mutter es öfter möglich macht. IHR Arbeitsvertrag gibt es wahrscheinlich genauso wenig her wie der Vertrag des Vaters.... Und wenn wir ehrlich sind, der Arbeitgeber der Frau hat jetzt schon 9 Jahre lang Wege gefunden, der Mutter entgegen zu kommen. Jetzt wäre eigentlich der Vater dran, mit SEINEM Arbeitgeber so zu verhandeln, dass die nächsten 9 Jahre Möglichkeiten gefunden werden. Viele Grüße Sabine

von SumSum076 am 22.08.2022, 09:50



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich danke dir für deine Antwort. Ich bin dir nicht böse alles gut. Ich bin sehr dankbar, dass es noch so geduldet wird, wircklich. Da könnte man jetzt so viel Diskutieren und jeder hat seine Meinung, aber ich möchte nicht das jemand Fremdes in mein Haus kommt, meine Kinder vom Kindergarten abholt, sie Bettfertig macht und schlafen legt. So sehr ich damit kämpfe ich möchte das nicht. Wozu soll ich das ausprobieren, mein Herz blutet dabei, es gibt so viele andere Sachen, die ich als Mama nicht mehr machen kann. Ich werde kaum überblick haben wie es in der Schule läuft zB., es stehen Logopädie Termine an und viele andere Sachen, die man als Mama machen sollte und nicht dritte Personen. Ich will nicht jede zweite Woche einen Wecker stellen, damit ich meine Kinder schnell mal morgens sehen/sprechen kann usw... Es soll ja nicht für immer sein, aber meiner Meinung sind die Kinder zu klein und wenn das mein Arbeitgeber nicht verstehen kann (es gab nie Probleme bis jetzt, es gibt ja viele Eltern die sich über eine Kinderfreie Spätschicht sogar sehr freuen) dann bin ich Enttäuscht von den AG, dass er mich jetzt vor so eine Wahl stellt. Wahrscheinlich ist er jetzt härter geworden, weil sowas sehr ausgenutzt worden ist von Muttis die bis zum 18 Lebensjahr nur eine bestimme Schicht gearbeitet haben. Ach und ich werde nach 15 Jahren nicht einfach so kündigen. Wenn ich ihn so nichts nütze oder nicht mehr tragbar bin, was ich ja auch verstehe, aber er kann mich nicht zwingen meine Kinder weg zu geben. Villeicht einigen wir uns ja, denn mit leeren Händen möchte ich nicht gehen.

von SchneeDudu am 22.08.2022, 10:01



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Da wird dir aber nichts anderes übrig bleiben. DU willst/kannst deinen Vertrag nicht mehr erfüllen und vom AG angebotene Hilfe nicht annehmen. Dann organisiere eine andere Lösung oder du wirst kündigen müssen. Wenn du dir rechtzeitig eine schriftliche Vertragsänderung gesichert hättest, würde es jetzt anders aussehen.

von KielSprotte am 22.08.2022, 10:11



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ganz lieben dank für deine Antwort, dem werde ich nachgehen. Villeicht kann ich es ansprechen, ob man den Vertrag anpassen kann. Aber ich weiß, dass sie sich von solchen Fällen, die nicht drei Schichten arbeiten, eher trennen möchten.

von SchneeDudu am 22.08.2022, 10:15



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

sowas wollen Sie ja nicht, es gibt nur noch vereinzelte Personen, die vor vielen Jahren nur ein Schicht verträge haben. Dann kann ich eigentlich nur noch hoffen mich mit ihm friedlich zu einigen, er wird mir sicherlich einen Aufhebungsvertrag anbieten und kann ich wenigstens eine Abfindung fordern?

von SchneeDudu am 22.08.2022, 10:18



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich glaube, du siehst das alles etwas einseitig. Sollte kein Fall betrieblicher Übung vorliegen, hast du natürlich kein Anrecht auf eine Abfindung! Du hast einen Arbeitsvertrag und bist damit in der Bringschuld bzgl deiner Arbeitsleistung sowie der AG verpflichtet ist, dir dafür entsprechendes Gehalt zu zahlen. Du erweist damit deinem AG keine besondere Gunst, sondern leistet das was du vor Jahren unterschrieben hast. Du hast das Privileg gehabt, etliche Jahre nach Wunsch eingesetzt zu werden. Ich finde es auch schade, dass jetzt wenig Flexibilität auf deiner Seite zu sein scheint, um zumindest alternative Möglichkeiten zu erwägen. Ich bin da übrigens auch bei Sabine: was ist eigentlich mit dem Mann? Ich kenne zig Paare, die bspw entgegengesetzte Schichten arbeiten müssen, um die Kinderbetreuung zu sichern oder der Partner sehr früh anfängt um früher Feierabend machen zu können, oder oder oder ...

von Frau_H. am 22.08.2022, 10:33



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin da bei Regenbogenfarben. Nachdem es schon x "Zugeständnisse" gab und Du scheinbar längere Zeit nur früh gearbeitet hast, kann dein AG eben nicht ohne Weiteres wieder auf 3 Schichten pochen. Aber das kommt tatsächlich auf die Umstände an. Zudem fehlen noch einige Infos: Gibt es einen TV? Eine Betriebsvereinbarung? Betriebsrat? Ganz so einfach ist der Fall nicht gelagert. Und einen Kündigungsgrund sehe ich nach deiner Schilderung auch nicht. Aber wie gesagt: da fehlen wirklich einige Infos. Wenn es eine Gewerkschaft gibt: lass Dich doch dort beraten.

von Berlin! am 22.08.2022, 10:41



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Vielen dank für die Antwort. Mein Mann ist Selbstständig und hat eine kleine Firma, er kann nicht weniger arbeiten, er arbeitet schon regulär 9 Stunden am Tag. Deswegen hat bis jetzt alles gut geklappt, er wuppt alles morgens und ich nachmittags. Also liegt alles an mir, entweder ich gebe meine Kinder weg oder ich verliere den Job. Dann entscheide ich mich für meine Kinder, denn Vorschläge in eine andere Abteilung zu gehen oder komplett wo anders zu unterstüzen, wurde zur kenntniss genommen mehr nicht. Jetzt weiß ich wenigstens, dass ich garnicht hoffen brauche auf Irgendwas, dann muss ich mir einen anderen Job suchen im Frühdienst und gut ist. Ich habe sehr viel für diese Firma getan aber wenn es um meine Kinder geht ist da eine Grenze für mich erreicht, die Firma plant ins Ausland zu verlagern und in paar Jahren wird es sie wohl nicht mehr geben, villeicht sind sie deswegen jetzt auch so drauf und gucken wer noch nützlich ist wer nicht, ich weiß es nicht.

von SchneeDudu am 22.08.2022, 10:51



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Der AG war längere Zeit flexibel und ist dir entgegen gekommen - jetzt könntest du dich zumindest Mal ein wenig bewegen. Das dein Mann selbstständig ist, ist doch super! Dann kann er doch im gewissen Rahmen seine AZ so schieben, dass immer einer von euch die Kids betreut.

von KielSprotte am 22.08.2022, 11:06



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Was Du als Entgegenkommen bezeichnest, kann man auch als Vertragsänderung deuten. Und das Angebot der mobilen Kinderbetreuung ist auch genau das: ein Angebot. Man kann sich genau so gut auf den Standpunkt stellen, dass der Vertrag zu den vorherigen Bedingungen weiterläuft. Und ich meine nicht zu denen, die vor 15 Jahren bei Vertragsschluss galten. Liebe AP, die Fragest ja nicht, ob ich Dich verstehe oder nicht, wie ich entscheiden würden etc. pp.. Deine Frage war: kannst Du jetzt gekündigt werden, wenn DU die mobile Betreuung ablehnst. Ich meine anhand des geschilderten SV und ohne umfassende Kenntnisse: nein. Aber: es ist nie die Frage, ob Arbeitnehmer*innen gekündigt werden können. Das kann eine Firma ja immer. Es ist die Frage, ob man damit durchkommt. Und nach dem, was Du schilderst. stelle Dich darauf ein. Aber das öffnet andere Türen, zB die nach einer Abfindung.

von Berlin! am 22.08.2022, 11:37



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Betriebliche Übungen beziehen sich in der Regel auf Dinge wie Gratifikationen, Weihnachtsgeld etc. Und ja, da kann man nach x Jahres ohne entsprechenden Hinweis auf die Freiwilligkeit oder sonstige Einschränkungen auf das "Gewohnheitsrecht" pochen. Nach meinem Kenntnisstand ist das aber bzgl. Arbeitszeiten nicht so. Hier kann genau nicht von einem gewohnheitsmäßigen Recht im Gegensatz zu den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gepocht werden - diese bedürfen einer ausdrücklichen Änderungsvereinbarung um eine dauerhafte Gültigkeit zu haben. Dazu kommt nämlich - ohne Änderungsvereinbarung - das Weisungsrecht des AG´s. In Abhängigkeit von den betrieblichen Belangen kann der AG auch nach langer Zeit eines bestimmten Arbeitseinsatzes diesen wieder anders anweisen (innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten). Ich verstehe total, dass man seine Kinder gerne selbst in´s Bett bringen will etc - keine Frage. Und wenn du das auf keinen Fall jemand anderem überlassen willst, ist das vollkommen in Ordnung. Ich würde mir aber gerade nach 15 Jahren und dem Bemühen des AG´s gut überlegen, ob du dort wirklich kündigen möchtest. Aber von dir abgesehen, also ganz allgemein: Ich sehe hier einen AG, der sich wirklich bemüht, Familien mit Wechselschichten in der Betreuung und damit im Arbeitsleben zu unterstützen. Das ist ja genau das, was die meisten Frauen/Familien sich doch wünschen: einen AG, dem es nicht egal ist, wie man es hinbekommt ("deine Kinder sind nicht mein Problem"), sondern sich um Unterstützung bemüht. Wie oft wird moniert, dass AG´s/Die Arbeitswelt Frauen/Familien benachteiligt, sich nicht genug um Vereinbarkeiten kümmert. Hier wird es getan - und leider dennoch nicht mal ausprobiert. Das finde ich schade. Weil so der Eindruck entstehen könnte, dass Mütter zwar gerne meckern, wie sehr sie benachteiligt werden im Job - aber bei entsprechenden Angeboten eben nicht bereit sind, auch ihren Teil dazu zu tun bzw. diese anzunehmen. Ich muss leider auch sagen, dass ich häufiger MA´s hatte, die trotz Entgegenkommen nicht zufrieden waren und es so hingestellt haben, als wenn man Mütterfeindlich wäre, als MA´s, die bereit sind, Angebote auch anzunehmen und ihrerseits auch Entgegenkommen zu zeigen. Familienfreundliche Konzepte werden nur funktionieren und sich ausbreiten, wenn BEIDE Seiten Kompromissbereit sind oder zumindest bereit, auch mal etwas auszuprobieren.

von cube am 22.08.2022, 11:40



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ja, das klassische Beispiel zur „betrieblichen Übung“ sind Weihnachtsgeld/Gratifikationen. Darauf beschränkt sich der Anwendungsbereich aber mE gerade nicht. Es gibt ein älteres Urteil eines Landesarbeitsgerichts, das oft ungenau dahingehend zitiert wird, dass Gewohnheitsrecht hier generell nicht greife. Das sagt das LAG aber gerade nicht. Aber wie Berlin schon schrieb: Ohne Kenntnis der Einzelheiten lässt sich die Frage hier nicht beantworten.

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 12:08



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

"Grundsätzlich existiert jedoch im Arbeitsrecht kein Gewohnheitsrecht bei der Arbeitszeit. Selbst wenn Sie Jahr für Jahr immer in der gleichen Schicht eingesetzt wurden, haben Sie normalerweise keinen Anspruch darauf, dass sich dies nicht irgendwann ändert. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihre Arbeitszeit einzelvertraglich ausdrücklich festgesetzt ist." (arbeitsvertrag.org) "Im Falle von Arbeitszeiten (Schichtarbeit) entsteht nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht, wenn der Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum immer zur gleichen Schicht (inkl. Schichtzulage) eingeteilt war. Dazu müsste der eindeutige Wille des Arbeitgebers erkennbar sein, den Arbeitnehmer nur noch während der Nacht einzuteilen (LAG Hessen, Az. 9 Sa 1325/98)." "Der Arbeitnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass er seit einer langen Zeit immer diese Schichtzeit zugeteilt bekommen hat, und somit ein Gewohnheitsrecht vorliegt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall BAG, Az. 5 AZR 849/06."

von cube am 22.08.2022, 12:12



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ja cube, diese Urteile sagen aber gerade nicht, dass generell keine betriebliche Übung möglich ist. Die erste Quelle zitiert ungenau. Genau das meinte ich doch…

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 12:16



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

1 Jahr, 2 Jahre, x Jahre? Gab es dabei auch mal Unterbrechungen bzw. Gespräche darüber, dass dies kein Dauerzustand sein könne oder Hinweise darauf, dass dies ein Entgegenkommen sei, aber nicht als "neue Arbeitszeit für immer" interpretiert werden sollte? Wurde die Arbeitszeit zwischenzeitlich auch mal innerhalb der Frühschicht verändert? @Regenbogenfarben Natürlich kommt es im Falle einer Klage immer auf den Einzelfall an. Im Grundsatz verstehe ich die genannten Quellen als auch andere Anwaltsaussagen jedoch so, das eben grundsätzlich Arbeitszeiten von der betrieblichen Übung/Gewohnheitsrecht ausgenommen sind. Und genau darum geht es doch erst mal: besteht ein grundsätzlicher Anspruch. Nein - nicht, was Arbeitszeiten betrifft. Könnte es im vorliegenden Fall eine Ausnahme geben? Ja - wird aber nur ein Anwalt vor Ort mit genauer Kenntnis aller Details beurteilen können. Heißt für mich: die AP hat erst mal keinen rechtlich verbrieften Anspruch, den sie gegenüber dem AG sozusagen als Druckmittel einsetzen könnte, weil er glasklar auf ihre Situation zutrifft. Ich bin aber sehr gespannt, was Frau Bader antworten wird. Finde solche Fragen und die Diskussionen oder Interpretationen der unterschiedlichen Foristen hier immer seht interessant.

von cube am 22.08.2022, 12:25



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Juristendeutsch: „grundsätzlich“ bedeutet, dass es Ausnahmen gibt (im Grundsatz generell). Aber ja, die Frage lässt sich nicht ohne Detailkenntnis beantworten (wie so oft in der Juristerei). Nichts für ungut. Der Satz „Zwei (Hobby)Juristen drei Meinungen“ stimmt halt auch hier mal wieder. :-)

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 12:33



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Es sollte heißen: im Grundsatz ist ungleich generell^^

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 12:34



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Es werden bestimmt gute 5 Jahre sein? Wenn man die Elternzeit, Mutterschaft ect. abrechnet. Es wurden Befristete Vereinbarungen getroffen, wo auch drin stand unter dem Vorbehalt das keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegen stehen. Und es wurde ab und zu mal wieder geprüft und dann gings weiter. Es klappte immer alles super, entgegenkommen vom AG gab es immer, es musste halt immer gut Begründet sein, denn einfach so ging das nicht. Es war immer die Kinderbetreuung, aber ich spezielle Aufgaben oder Einsätze, die in der Frühschicht zum Vorteil waren. Es wurde auch immer gesagt, dass es befristet ist und wieder geprüft werden muss. Ich habe auch in der ganzen Zeit keine Schichtzulage ect. bekommen. Ich hätte schon viel früher mal anfragen sollen, ob man den Arbeitsvertrag nicht anpassen kann ect. aber es gab nie ein Problem oder ein Grund, weil ich immer super mit meinen AG kommuniziren konnte und es so immer in den Einsatzplan passte. Und es passt immernoch, aber Zeiten ändern sich und ich kann verstehen das er jetzt diese Sonderfälle nicht mehr dulden will/kann. Ich will auch keinen AG als Mütterfeindlich darstellen, ich möchte mich nur beraten lassen und mich vorbereiten, was ich noch tun kann, denn meine Entscheidung steht ja fest, das ich die Betreuung ablehne.

von SchneeDudu am 22.08.2022, 13:44



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Also so wie ich das lese, insbesondere wenn die zeitlichen Einschränkungen immer nur explizit befristet ausgesprochen wurden, dann sehe ich da nicht sehr viel Spielraum, oder Chancen dass man das betriebliche Übung nennen könnte. Spätschicht lehnst du aus persönlichen Gründen ab. Nachtschicht ist dir gesundheitlich nicht mehr möglich. … Da kannst du meiner Meinung nach noch froh sein wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, wobei ich dann nicht so sehr auf eine Abfindung hoffen würde. Du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen, wo genau ist da jetzt ein Grund für eine Abfindung? Das Leben besteht aus Veränderungen, und ihr mögt euch es über die letzten Jahre in einer netten Routine eingerichtet haben, aber jetzt ist eben auch mal der Zeitpunkt wo dein Partner sich aus seiner Routine bewegen muss damit ihr beide euren Job behaltet. Ansonsten sie es eben als willkommen einen Grund zur Veränderung an, und such dir etwas Neues. Alles Gute Dave P. S.: Die Kinder werden ja nicht jeden Abend von jemand Fremden ins Bett gebracht (wo ist denn da der Vater abends?) Sondern eben nur dann wenn du mal Spätschicht hast.

von desireekk am 22.08.2022, 14:06



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Stimmt, bei vereinbarten Vorbehalten und expliziten Fristen sieht es schlecht aus.

von Regenbogenfarben am 22.08.2022, 14:36



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Fazit: der AG macht 5 Jahre lang Handstand, um es dir recht zu machen und jetzt probierst du noch nicht einmal einen Purzelbaum zum Dank. Du erinnerst mich an unseren 1,5jährigen: die Frage ist noch nicht gestellt, da kommt schon ein NEIN als Antwort (in Kombi mit Kopfschütteln).

von KielSprotte am 22.08.2022, 14:39



Antwort auf: Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Dann sehe ich keine Chance, auf ein Gewohnheitsrecht zu pochen. Der AG hat immer wieder klar gestellt, dass es nur befristet ist und/oder von betr. Belangen abhängt. Dann musst du selbst kündigen, da du den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst/willst. Ein Anspruch auf Abfindung besteht dann auch nicht.

von cube am 22.08.2022, 16:04



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