Wir haben folgendes Problem:
Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht.
Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule. Das ist mit meinem Chef so vereinbart, bis sich eine andere Lösung findet.
Leider sieht es Betreuungstechnisch schlecht aus. Der Kindergarten ist nicht das Problem. Die Schule allerdings - es handelt sich um eine offene Ganztagsschule - die keinen Platz mehr frei hat. Ab September muss ich mich auf einen Platz bewerben.
Kann man denn einen Platz einklagen?
Mein Chef kommt mit sehr entgegen mit den Arbeitszeiten aber auf Dauer ist das keine Lösung für beide Seiten.
von
mandulina83
am 09.01.2023, 19:35
Antwort auf:
Kinderbetreuung fällt aus
Hallo,
ein Anspruch besteht, und dann auch nur stufenweise, ab dem Schuljahr 26/27.
Wenden Sie sich an die Schule und schildern Sie Ihr Problem.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2023
Antwort auf:
Kinderbetreuung fällt aus
Anrecht auf einen Platz hat man erst ab Schuljahr 2026/27,
von
misses-cat
am 09.01.2023, 21:17
Antwort auf:
Kinderbetreuung fällt aus
Hallo,
meine Kollegin hatte eine Tagesmutter, die ihr Kind nach dem Kindergarten abgeholt und betreut hat, und als er in die Schule gekommen ist, hatte sie eine Kinderfrau für die Zeit, bis sie zu Hause war. Vielleicht ist das ja auch bei euch (finanziell, vom Angebot her) möglich?
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 09.01.2023, 21:23
Antwort auf:
Kinderbetreuung fällt aus
Und soweit ich weiß, soll das gesetzlich verankerte Recht auf OGS auch erst 27/26 in Kraft treten. Und auch nicht für alle 4 Jahre GS.
Und auch das wird nicht klappen, weil die Räumlichkeiten gar nicht vorhanden sind und auch nicht plötzlich da sein werden.
Bei uns wird in allen Schulen OGS angeboten - aber die Plätze reichen für ca. 1/3 der Schüler. Daher wird ein bisschen nach Bedürftigkeit verteilt. AE bevorzugt.
Also einklagen wäre hier nicht möglich, da es eben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz gibt.
von
cube
am 10.01.2023, 08:42