Frage: Kinderbetreuung fällt aus

Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule. Das ist mit meinem Chef so vereinbart, bis sich eine andere Lösung findet. Leider sieht es Betreuungstechnisch schlecht aus. Der Kindergarten ist nicht das Problem. Die Schule allerdings - es handelt sich um eine offene Ganztagsschule - die keinen Platz mehr frei hat. Ab September muss ich mich auf einen Platz bewerben. Kann man denn einen Platz einklagen? Mein Chef kommt mit sehr entgegen mit den Arbeitszeiten aber auf Dauer ist das keine Lösung für beide Seiten.

von mandulina83 am 09.01.2023, 19:35



Antwort auf: Kinderbetreuung fällt aus

Hallo, ein Anspruch besteht, und dann auch nur stufenweise, ab dem Schuljahr 26/27. Wenden Sie sich an die Schule und schildern Sie Ihr Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2023



Antwort auf: Kinderbetreuung fällt aus

Anrecht auf einen Platz hat man erst ab Schuljahr 2026/27,

von misses-cat am 09.01.2023, 21:17



Antwort auf: Kinderbetreuung fällt aus

Hallo, meine Kollegin hatte eine Tagesmutter, die ihr Kind nach dem Kindergarten abgeholt und betreut hat, und als er in die Schule gekommen ist, hatte sie eine Kinderfrau für die Zeit, bis sie zu Hause war. Vielleicht ist das ja auch bei euch (finanziell, vom Angebot her) möglich? Viele Grüße

von Mamamaike am 09.01.2023, 21:23



Antwort auf: Kinderbetreuung fällt aus

Und soweit ich weiß, soll das gesetzlich verankerte Recht auf OGS auch erst 27/26 in Kraft treten. Und auch nicht für alle 4 Jahre GS. Und auch das wird nicht klappen, weil die Räumlichkeiten gar nicht vorhanden sind und auch nicht plötzlich da sein werden. Bei uns wird in allen Schulen OGS angeboten - aber die Plätze reichen für ca. 1/3 der Schüler. Daher wird ein bisschen nach Bedürftigkeit verteilt. AE bevorzugt. Also einklagen wäre hier nicht möglich, da es eben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz gibt.

von cube am 10.01.2023, 08:42



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