Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fehlende Kinderbetreuung ALGi oder ALGII

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fehlende Kinderbetreuung ALGi oder ALGII

Frederik

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Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerferienbetreuung. Das Arbeitsamt will mich direkt in eine Massnahme stecken zu der mir noch keine Details bekannt sind. Muss ich dann für die Sommerferien vom ALGI ins Bürgerfeld wechseln wegen fehlender Betreuung und dann wieder zurück? Ich sehe kein Problem Bewerbungen im Homeoffie zu schreiben wenn mein Kind zuhause ist aber eine Massnahme geht nicht in den Ferien. Zumal das auch ein erheblicher Kostenfaktor ist bei dem ich mit 130,- Euro im Monat die mir erstattet werden könnten gar nicht hinkomme. Können die mir bei Antragsstellung mit Verweis auf die Sommerferien gleich ganz den ALGI Antrag ablehnen? Zumal ich mit Wohngeld und Kinderzuschlag aufstocken müsste. Wie geht man in solchen Fällen vor? Es gibt doch einen Paragraphen das auf betreuende Elternteile Rücksicht genommen werden muss und ich kann doch nicht in jeden Ferien die Behörde und die Leistungsart wechseln. Beim Arbeitgeber hatte ich den Urlaub in die Schulferien gelegt und war ja auch für den Arbeitsmarkt verfügbar und habe gearbeitet. Außer dem Kindergeld habe ich sonst kein Einkommen nach dem Krankengeldende, Antrag auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss besteht in meinem Sonderfall nicht. Ich bin in diesem SGB-Dschungel sehr ratlos und würde mich über eine Antwort freuen. Vielen herzlichen Dank Frederike S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SGB ist nicht mein Spielfeld. Gleichwohl müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten bekommen Sie nur TZ-ArbGeld. Und eine Freistellung für insgesamt 12 Wo. wird es bei keinem AG geben. Sie müssen da selber nach einer Alternative suchen (hier gibt es zB eine Ganztagesbetreuung von der AWO). Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Beim AG hättest du doch auch keine 12/13 Wochen Urlaub bekommen.....und bekommst du auch nirgendwo. Also schleunigst Netzwerk aufbauen bzw Ferienbetreuung suchen und buchen. 


Tigerblume

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Innerhalb von 3 Monaten wirst Du doch wohl in der Lage sein eine Arbeit zu finden, so dass sich die SGB-Fragen gar nicht erst stellen.


la-floe

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Moin,   die meisten Bewerbungen können per mail geschickt werden oder per Eingabemaske auf der webseite des Unternehmens. Wozu braucht man da 130.-/Monat?   floe


Frederik

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...es geht um die 130,- Euro Maximalbetrag den man vom Arbeitsamt für einen Monat Kinderbetreuung erstattet bekommt und nicht um Bewerbungskosten.


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