Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

Frage: Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

NeleMarie19

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Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine andere Möglichkeit habe ich leider auch nicht. Kann ich zurück in Elternzeit gehen? Welche Fristen muss ich einhalten? Vielen Dank für ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die offizielle Frist sind sieben Wochen bis zum dritten Geburtstag.Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm die Umstände erklären. Wesentlich ist jedoch aber dass Sie einen Anspruch auf ein Kindergarten bzw. Tagesmutter Platz haben. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen eine Frist von drei Wochen, in dieser Zeit soll Ihnen ein Platz zugewiesen werden. Weisen Sie direkt darauf hin, dass Sie ansonsten Schadensersatzansprüche geltend machen, weil Sie Ihre Arbeit nicht nachgehen können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Kind unter 2... Du hast 7 Wochen Frist zur Anmeldung


KielSprotte

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Wenn ich das richtig verstehe, ist das Kind über 2 Jahre alt? Dann 13 Wochen Anmeldefrist.


NeleMarie19

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Ja sie ist schon 2 Jahre alt ich bin nach 2 Jahren Elternzeit wieder eingestiegen. Ohje dann muss ich schauen wie ich das geregelt kriege. Danke


Mima10

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Wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beginnt, beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen.


Mitglied inaktiv

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Erst wenn das Kind drei Jahre alt ist, verlängert sich die Anmeldefrist auf 13 wochen. Der AG darf die Elternzeit auch nicht verwehren


NeleMarie19

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Ich war mir nicht sicher wie sich das verhält wenn ich dazwischen schon gearbeitet habe und die Elternzeit beendet war aber dann krieg ich das mit Urlaub etc. überbrückt und da mein AG nichts dagegen sagen kann beruhigt mich auch..


Mitglied inaktiv

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Deinen Urlaub kann er aber verwehren.


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