NeleMarie19
Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine andere Möglichkeit habe ich leider auch nicht. Kann ich zurück in Elternzeit gehen? Welche Fristen muss ich einhalten? Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo, die offizielle Frist sind sieben Wochen bis zum dritten Geburtstag.Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm die Umstände erklären. Wesentlich ist jedoch aber dass Sie einen Anspruch auf ein Kindergarten bzw. Tagesmutter Platz haben. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen eine Frist von drei Wochen, in dieser Zeit soll Ihnen ein Platz zugewiesen werden. Weisen Sie direkt darauf hin, dass Sie ansonsten Schadensersatzansprüche geltend machen, weil Sie Ihre Arbeit nicht nachgehen können. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kind unter 2... Du hast 7 Wochen Frist zur Anmeldung
KielSprotte
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Kind über 2 Jahre alt? Dann 13 Wochen Anmeldefrist.
NeleMarie19
Ja sie ist schon 2 Jahre alt ich bin nach 2 Jahren Elternzeit wieder eingestiegen. Ohje dann muss ich schauen wie ich das geregelt kriege. Danke
Mima10
Wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beginnt, beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen.
Mitglied inaktiv
Erst wenn das Kind drei Jahre alt ist, verlängert sich die Anmeldefrist auf 13 wochen. Der AG darf die Elternzeit auch nicht verwehren
NeleMarie19
Ich war mir nicht sicher wie sich das verhält wenn ich dazwischen schon gearbeitet habe und die Elternzeit beendet war aber dann krieg ich das mit Urlaub etc. überbrückt und da mein AG nichts dagegen sagen kann beruhigt mich auch..
Mitglied inaktiv
Deinen Urlaub kann er aber verwehren.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo, ich habe 3 Kinder (4,2,5 Monate). Die 4 jährige geht in den Kindergarten. Meine Oma ist unsere Babysitterin. Wir wollen das nun mit einem Vertrag abzeichnen und von der Steuer absetzen. Wie genau funktioniert das und wie viel kann man absetzen also wie viel Stundenlohn am besten mit der Oma vereinbaren? Ist das Pro Kind ge ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung