Managerin01
Sehr geehrte Frau Bader, bei meiner vorliegenden Schwangerschaft ist ein Erhalt dieser nur möglich, wenn ich Infusionen als off-label-use verabreicht bekomme. Da es noch keine kassenärztlich zugelassenen Praxen gibt, die dieses Verfahren anwenden habe ich dazu lediglich einen Befund mit Behandlungsempfehlung von der Ludwig-Maximilians-Universität in München (die als Klinik keine Rezepte ausstellen dürfen) Prof. Rogenhofer - die führend auf diesem Gebiet ist und meine ATAK Antikörper diagnostiziert hat und ein Rezept von einer international hoch renommierten Privatpraxis die eng mit der LMU zusammenarbeitet, die mir die Infusionen verordnet haben und die mir in kollegialer Zusammenarbeit ein niedergelassener Hausarzt (kein Gynäkologe) der die Infusionen wöchentlich bei mir macht, weil auch der Weg nach München nicht jede Woche fahrbar ist. Der Gynäkologe vor Ort verabreicht die Infusionen nicht, weil es eine intensive Überwachung bedarf und er damit keinerlei Erfahrungen hat. Da die Infusionen ab Eintritt der Schwangerschaft (also sofort) bis Ende 12. Woche wöchentlich gegeben werden müssen habe ich keine Zeit für lange bürokratische Entscheidungswege durch eine Krankenkasse. Ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen, weil es die einzige Möglichkeit ist die Schwangerschaft zu erhalten? Gibt es aufgrund der Dringlichkeit eine Möglichkeit das Verfahren abzukürzen? Vielen Dank für Ihre Mühe vorab!
Hallo, § 2 SGB V (1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. (1a) Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, können auch eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Krankenkasse erteilt für Leistungen nach Satz 1 vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung, wenn Versicherte oder behandelnde Leistungserbringer dies beantragen. Mit der Kostenübernahmeerklärung wird die Abrechnungsmöglichkeit der Leistung nach Satz 1 festgestellt. Ob dies medizinisch zutrifft, kann ich als Jurist nicht beurteilen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Vermutlich ist es so wie mit jedem Privatrezept = Selbstzahlerleistung.
cube
Es ist letztlich nicht relevant, wer wie renommiert ist oder wer mit wem da zusammen arbeitet. Damit die KK Medikamente im off-lable-use übernimmt, müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein. Du solltest dich bei deiner KK direkt erkundigen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen bzw. wie großen Wert sie auf zB die Voraussetzung "regelmäßig tödlicher Verlauf" nimmt. Hier zB wärest du als Patientin ja nicht von einem tödlichen Verlauf betroffen, sondern dein Kind. Ja, hört sich brutal an - aber im Zweifel lehnt die Kasse genau deswegen ab, weil nicht du von der Möglichkeit zu sterben bedroht bist. IdR hat jede KK Vordrucke für den Antrag auf eine Kostenübernahme von off-lable Medis. Wie gesagt, ruf da direkt und lass dir alles zusenden. Aber richte dich schon mal darauf ein, eher selbst zahlen zu müssen.
Car.78
Wir hatten im Bekanntenkreis eine ähnliche Situation, war aber nicht wegen einer Schwangerschaft. Mach ewigen Anträgen und Diskussionen musste selbst gezahlt werden. Die KK hat sich auf nix eingelassen und musste es aufgrund fehlender Zulassung auch nicht.Viel Glück trotzdem.
Ähnliche Fragen
Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname