Ti_naa01
Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz ? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (während der Schutzfristen vor und nach der Geburt) haben Sie nur, wenn Sie nicht selber krankenversichert sind. Dann bekommen Sie die Einmalzahlung iHv 210 €. In einem BV bekommen Sie jedoch den Lohn vom AG weiter. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie erhalten vom Arbeitgeber das was sie ohne BV bekommen würden. Mutterschaftsgeld ebenso. Ausnahme: Ihr Vertrag endet in der Zeit. Damit endet die Zahlung.
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