Nathi1409
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf mir der Arbeitgeber die Beförderung verweigern, wenn ich ab ca dem 01.02.2026 in Mutterschutz gehen würde? Die Voraussetzungen für die Beförderung wären erfüllt. Ich müsste die Schwangerschaft aber bereits im Jahr 2025, also vor der Beförderung, bekanntgeben. Ich habe Angst, dass mir der Arbeitgeber die Beförderung dann untersagt.
Hallo, ich kenne ja den Wortlaut des Vertrages nicht, grundsätzlich schreiben sie ja aber, dass sie bis zum 1.1.2026 Vollzeit arbeiten müssen, diese Voraussetzung wäre ja gegeben, wenn Sie danach in den Mutterschutz gehen. Wenn Sie laut Vertrag befördert werden, kann der Arbeitgeber dies ja nicht verweigern. Grundsätzlich schon gar nicht wegen Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Rein rechtlich sicherlich nicht, da du als Schwangere nicht schlechter gestellt werden darfst. Aber seien wir ehrlich: wo ein Wille, da ein Weg. Was spricht dagegen, ein halbes Jahr später schwanger zu werden? Wenn die Beförderung durch ist, kannst du immer noch eine Schwangerschaft bekanntgeben........
Nathi1409
Die Endometriose, mit der Planen tatsächlich nicht allzu einfach ist...
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