Metzara
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weniger als neu eingestellte Mitarbeiter ohne jegliche Qualifikation. Können Sie mir bitte sagen ob das rechtens ist. Das wir die Gehaltserhöhung erhalten steht schon seit Monaten fest, im Beschäftigungsverbot bin ich erst seit 2 Wochen und dennoch wurde es mir gestrichen. Viele Grüße und DANKESCHÖN herzlichst
Hallo, wenn es keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt und die Gehaltserhöhung explizit auf Leistungen in der Zukunft abzielt, muss der AG Ihnen auch die Gehaltserhöhung geben. Liebe Grüße NB
Ani123
"Für den 1. Januar hat unser Chef eine Gehaltserhöhung für das Team angekündigt und uns bereits mitgeteilt, wie viel wir erhalten würden." Information aus ihrer Frage vom 18.02.2025 Demnach müssten sie schon seit dem 1. Januar die Gehaltserhöhung erhalten. Zu dem Zeitpunkt waren sie noch nicht im BV. Unabhängig davon, ob sie da schon im BV gewesen wären, steht ihnen die Gehaltserhöhung zu. Sie dürfen als Schwangere (egal ob im BV oder nicht) nicht benachteiligt werden. Die Benachteiligung erfolgt aktuell, weil sie die Gehaltserhöhung nicht erhalten haben. Fordern Sie ihren Arbeitgeber schriftlich auf, dass er ihnen die zugesagte Gehaltserhöhung für Januar 2025 nachzahlen soll, sowie diese für das Gehalt im Februar 2025 zu berücksichtigen hat. Weisen sie ihn darauf hin, dass sie als Schwangere nicht zu benachteiligen sind und das unabhängig davon, ob sie im BV sind oder nicht. Setzen sie eine Frist und weisen darauf hin, dass sie sonst rechtliche Schritte gegen ihnen einleiten werden. Es ist wichtig, dass sie die Gehaltserhöhung jetzt erhalten, damit diese bei der Berechnung des EG Rücksicht findet. Dadurch wird ihr EG erhöht.
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