Hallo Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag steht: §3 Probezeit: Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Frist zur ordentlichen Kündigung 2 Wochen. §4 Vergütung/Fälligkeit: Die Arbeitnehmerin erhält für ihre Tätigkeit ein monatlich zu zahlendes Bruttogehalt in Höhe von x-€ während der Probezeit und x+100-€ nach erfolgreich bestandener Probezeit. Die Vergütung ist jeweils am letzten Arbeitstag eines Monats fällig. Nun zu meinem Problem: Im letzten Monat meiner Probezeit habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und habe es meinem Arbeitgeber, da ich in einer Zahnarztpraxis arbeite, bekannt gegeben. Im Rahmen des Mutterschutzes wurde mein Tätigkeitsfeld jetzt stark eingeschränkt. Als ich Anfang des Monats meinen Chef darauf angesprochen habe, dass meine Probezeit nun seit Anfang September vorbei ist und ich daher ein höheres Gehalt bekomme, hat dieser nur gelacht und gefragt, ob das mein Ernst sei. Mein Lohn ist nun auf meinem Konto angekommen und es ist weiterhin das Gehalt aus meiner Probezeit. Welche Möglichkeiten habe ich, mein mir zustehendes höheres Gehalt einzufordern bzw. hat mein Chef irgendeine Möglichkeit, mir tatsächlich die vertraglich festgelegte Gehaltserhöhung nicht zu gewähren? Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Frau Schmitt
von Frau_Schmitt am 26.09.2013, 10:55