Luisa2703
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich nach meinem 1 Jahr Elternzeit, welche am 01.08.22 endet, gekündigt werde. Ich melde mich nach Ablauf der Kündigungsfrist von 6 wochen dann erstmal arbeitssuchend und versuche zum ALG1 einen Job mit 165€ zu machen. Ich möchte meinen neuen Job gezielt aussuchen. Meine Tochter hat ab 01.08. einen Platz bei der Tagesmutter. Die 20h werden vom Jugendamt übernommen. Kann meine Tochter, trotz meiner Kündigung zur Tagesmutter? Das Jugendamt wollte ja auf dem Fragebogen wissen, was ich arbeite und wo ich angestellt bin. Die holen sich doch sicher vom Arbeitgeber die Infos bezüglich dem Gehalt um unseren Beitrag zu berechnen? Ich habe Angst, dass es jetzt heisst, ich könne meine Tochter ja selbst betreuen und/ oder das wir die vollen Kosten tragen müssen?
Hallo, 1. Die Kündigung wurde dann aber nicht zum 1. August ausgesprochen, oder? Das kommt ja mit den Fristen gar nicht hin. 2. Arbeitslos melden sollten Sie sich zeitnah, da laufen Fristen. 3. Sie haben Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag im Rahmen des Bedarfes. Liebe Grüße NB
Suomi
Bitte melde sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitslos und nicht erst am Ende der Kündigungsfrist.
Luisa2703
Mache ich, war falsch ausgedrückt :-)
Mitglied inaktiv
Naja deine Tochter muss ja betreut sein, damit du überhaupt arbeiten kannst und damit von der Agentur für Arbeit vermittelt werden kannst.
desireekk
Wenn du arbeitssuchend bist, musst du eigentlich jeden Tag anfangen können zu arbeiten. Daraus ergibt sich: deine Tochter muss zwingend betreut sein, damit du dieser Anforderung nachkommen kannst. Dadurch steht ja auch der Betreuungsplatz zu. Alles Gute in der Jobsuche! S
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