Christina2323
Liebe Frau Bader, der Kindsvater bezahlt über die Beistandschaft den Mindestunterhalt (ca.600 €) für meine Kinder und 4,5 Jahre alt. Ich arbeite 30 Stunden und betreue die Kinder. Jetzt möchte der Vater für die Monate Mai und Juni die Betreuungskosten von meiner Tochter von mir zurück erhalten. Ist das Rechtens? Ich bezahle die Kinderbetreuung von Leo 4,5 Jahre alt.
Hallo, die Betreuungskosten sind im Unterhalt nicht drin, die gehen extra und sind zu teilen. Liebe Grüße NB
la-floe
auf welcher Grundlage will er die Kosten erstattet bekommen? Was war an Mai/Juni anders?
Christina2323
Vorher gab es die Beistandschaft noch nicht.
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