Guten Tag,
ich habe meine Tochter in November 2022 in der kommunalen KiGa in unserer Nähe angemeldet, Wunschbeginn der Betreuung war September 2023. Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Tochter kein Platz bekommen hat.
Daraufhin habe ich die KiGa Leitung gebeten mir mitzuteilen auf welchen Platz in der Warteliste meine Tochter aktuell steht. Leider wurde mir die Auskunft verweigert.
Meine Frage an Sie: darf die Leitung dieser städtischen Einrichtung mir diese Info verweigern oder ist sie zur Auskunft verpflichtet?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela
von
A.P.M.
am 07.03.2023, 19:50
Antwort auf:
KiGa Warteliste
Hallo,
wenn die Kleine mind ein Jahr alt ist, besteht soch ein Anspruch.
Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen eine Frist. Drohen Sie mit Schadensersatzklage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2023
Antwort auf:
KiGa Warteliste
Vergibt denn der Kiga die Plätze oder die Kommune?
Hier bspw. kann ich bis zu 5 Wunscheinrichtungen plus Startdatum angeben. Die Vergabe erfolgt durch die Stadt. Kein städtischer Kiga könnte hier überhaupt eine Aussage über den Platz treffen.
von
Succero
am 07.03.2023, 20:22
Antwort auf:
KiGa Warteliste
Hier ebenso. Man meldet sich bei der Gemeinde über die HP bis 31.1. an und gibt dabei die benötigten Stunden etx ein, die Wunscheinrichtungen an und lädt Nachweise hoch. Dann bekommt man Ende März Bescheid, ob und wo man einen Platz hat. Die Gemeinde verteilt bestmöglich
von
netteKlarinette
am 07.03.2023, 21:36
Antwort auf:
KiGa Warteliste
Hier machen das zwar die Kitas allerdings schauen die immer nach Kriterien welches kind nachrückt damit die gruppe möglichst ausgeglichen ist
Wenn also ein 5 jähriger junge gesucht wird bringt es dir nix das dein drei Jahre altes Mädchen schon sechs Monate länger auf der Warteliste steht
von
misses-cat
am 08.03.2023, 07:01
Antwort auf:
KiGa Warteliste
Damit würde sich der KiGa in Teufels Küche bringen. Ich sehe jetzt schon die Eltern Amok laufen, die dann "ganz sicher wissen, dass x anstelle von meinem Kind genommen wurde, obwohl x gar nicht und auf keinen Fall vor mir auf der Warteliste gestanden hat".
ES ist im Prinzip ganz einfach: bei der Wunschkita habt ihr keine Platz bekommen und müsst euch jetzt darum kümmern, sie woanders anmelden zu können.
Oder aber der Stadt Druck machen, dass ihr einen Platz benötigt und ansonsten Verdienstausfall geltend machen werdet.
Auf keinen Fall würde ich mich - auch nicht bei Warteplatz 1 oder 2 - darauf verlassen, dass man schon nachrücken wird.
von
suityourself
am 08.03.2023, 14:23
Antwort auf:
KiGa Warteliste
12 Monate vorher erst anmelden wäre hier auch definitiv zu spät gewesen. Die Kita wird dir den Wartelistenplatz nicht geben, weil es den so absolut nicht gibt. Wenn ein Platz frei wird, wird nach verschiedenen Kriterien geschaut: Geschlecht und Alter des Kindes damit die Gruppe möglichst homogen ist, Kinder mit I-Status werden meist ebenfalls bevorzugt. Außerdem wird geschaut ob die benötigte Stundenzahl mit dem freien Platz vereinbar ist. Und ja, mit Sicherheit ist auch ein Kriterium wie die Eltern sich beim Bewerbungsgespräch geben (engagiert vs. aus allem ein Problem machen)
von
bellis123
am 08.03.2023, 19:45