KiGa reduzierte Öffnungszeiten bei horrenden Gebühren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KiGa reduzierte Öffnungszeiten bei horrenden Gebühren

Hallo, wir sind in eine andere Stadt in BW gezogen und ab September wird unsere Kleine dort einen Caritas-KiGa besuchen. Die Gebühren wurden gerade durch die Stadt einheitlich für alle Träger reformiert, da fallen beim Ganztagsplatz mit 46,75h ganze 412€/Monat fürs Zweitkind an, VÖ mit 32,5h/Woche kostet nur 115€/Monat für das 2. Kind im Haushalt. Uns wurde nun schon angekündigt, dass aus Personalnot reduziere Öffnungszeiten von statt 7 von 7:30 und statt bis 16:30 nur 16:00 betreut würde. Freitags sowieso 15:45. Nun meine Frage: im (noch nicht unterschriebenen) Vertrag steht ja weiterhin 7-16:30 als Betreuungszeit. Ist es grundsätzlich möglich den Elternbeirat zu reduzieren wenn sich das Betreuungsangebot so bedeutend reduziert? Ich meine, wir zahlen für eigentlich 14,25h/Woche mehr als VÖ happige 297€ mehr. Davon wird ja nun fast 1/3 reduziert - sind wir dennoch gezwungen die vollen Gebühren zu entrichten? Ich vermute dass dieser Zustand länger andauert da sie schlicht kein Personal finden plus bei jedem Krankenstand zusätzlich Schließen müssen. Zusätzlich fallen 75€/Monat Essengebühren an und wir zahlen außerdem noch für die Große die Ganztagsbetreuung im Hort die nicht nach Kindern im Haushalt gestaffelt ist und wir somit den Höchstbetrag zahlen müssen. Wir sind monatlich also bei rund 850€ und es belastet uns ungemein dann nur die reduzierten Öffnungszeiten angeboten zu bekommen. Vielen Dank!

von Doerte81 am 22.07.2022, 22:49



Antwort auf: KiGa reduzierte Öffnungszeiten bei horrenden Gebühren

Hallo, 1. Das was im Vertrag steht muss auch geleistet werden. In Ausnahmenotfällen kann die Zeit vorübergehend reduziert werden, aber nicht dauerhaft. 2. Ich weiß leider nicht, was VÖ ist. Grds halte ich es für zulässig, dass die Gemeinde die Satzung ändert, wenn im jeweiligen KindergartenG des Bu-Landes nichts anderes geregelt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2022



Antwort auf: KiGa reduzierte Öffnungszeiten bei horrenden Gebühren

Du bekommst einen Gebührenbescheid über die zu entrichtenden Gebühren. Ich würde zahlen und dann eine Rückforderung um den betreffenden gekürzten Betrag einsenden. Die Stadt/Gemeinde muss dir für die fehlenden Betreuungsstunden am Rand Abhilfe leisten. Horrend finde ich die Gebühren übrigens nicht. Für 850€ bekommst du ZWEI Kinder betreut und gefüttert. Rechne dir mal den mickrigen Stundenlohn aus, der euch die Betreuung jedes Kindes damit kostet, nachdem du das Essensgeld abgezogen hast. Wo bekommst du das privat so günstig angeboten? Die städtische Betreuung ist spektakulär günstig.

von Pamo am 23.07.2022, 10:40



Antwort auf: KiGa reduzierte Öffnungszeiten bei horrenden Gebühren

Wie du selbst schreibst, ist wohl noch nicht klar, ob dies ein Dauerzustand bleibt oder nur eine vorübergehende Kürzung wg. Personalmangel ist. Daher denke ich, wird der Vertrag so bleiben, wie er ist. Ich denke auch, ihr könnt dann nur versuchen, die Kosten anteilig wieder zurück zu fordern oder von vorne herein zu klären, was ihr bis zur Rückkehr zu den eigentlichen Öffnungszeiten dann bezahlen müsst (Rückforderungen sind ja immer schwieriger, als erst gar nicht zu viel zu zahlen). Wenn ich aber mal an die Corona-Schließungen etc denke: da wurde auch nicht sofort angepasst, zurück erstattet oä. Es wurde normal weiter bezahlt und tatsächlich etwas zurück bekommen haben wir in deutlich geringerem Maße als die OGS/Essen tatsächlich ausgefallen ist. Ich bin echt gespannt, was Frau Bader dazu meint - ich persönlich sehe eher schwarz dafür, von der Stadt Geld zurück zu bekommen oder weniger zu zahlen.

von cube am 24.07.2022, 09:59



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