Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KIGA Gebühren

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KIGA Gebühren

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema KIGA Gebühren und Verpflichtungen der Gemeinden. Wir wohnen zur Zeit in einer größeren Stadt und unser Sohn geht glücklich und zufrieden in einen Superkindergarten. Nun ziehen wir im Sommer einige Kilometer (8km) raus in eine kleine Gemeinde, wollen aber unseren Sohn bis zur Schule hier im Kindergarten lassen. Die Gemeinde des Ortes in den wir ziehen hat nun abgewunken mit der Begründung, dass sie auch einen Kindergarten haben und dort Plätze frei wären (was ich verstehen kann). Sie würden also keine Gebühren tragen sollten wir unseren Sohn hier im KIGA lassen. Meine Frage aber lautet nun: Sind die Gemeinden nicht verpflichtet, zumindest die für ihre Gemeinde geltende Grundgebühr zu bezahlen? Ich dachte immer, dass man sich den Kindergarten aussuchen kann?! Würde mich über eine Antwort freuen! Gruß Antje


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, KiGas sind idR staatlich. Deshalb wird die Gemeinde wnicht zusätzlich zu dem eigenen leeren KiGa noch die Kosten für einen KiGa von einer anderen gemeinde übernehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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du hast einen rechtsanspruch auf einen kingergartenplatz in deiner stadt/ gemeinde. aussuchen kannst du dir den platz NICHT. es ist also logisch und verständlich, dass eine gemeinde den von ihr getragenen kiga lieber "voll" besetzt haben möchte. vielleicht gibt es die möglichkeit, dein kind gegen zahlung der gebühr für "auswärtige" im jetzigen kiga zu belassen. das ist aber meistens sehr (!) teuer... maike


Mitglied inaktiv

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Hallo ich kenne es mal so und mal so in Sachsen z.b. darfst du in den Kindergarten dein Kind schaffen wo denkst der ist ok egal ob du 30 km fährst oder nicht. In hessen wird dir ein Kindergarten gesagt und da mußt du hin der is dann in dem Ort oder Stadtteil je nachdem. Am besten du erkündigst dich nochmal im jetztigen Kindergarten ob du ihn da lassen kannst bzw. in der stadt auf dem dafür zustelligen amt wo man die Kinder anmeldet.


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