LaTraviata
Liebe Frau Bader, unsere Kita (privater Träger im Land Brandenburg) verlangt aktuell eine ziemlich hohe Nachzahlung von uns für das vergangene Kita-Jahr. Die Kita legt bei der Berechnung den ausgewiesenen Netto-Verdienst zugrunde, nicht (wie wir uns wünschen würden) den Auszahlungsbetrag. Da mein Arbeitgeber mir teilweise Fahrtkosten erstattet und steuerfreie Sachbezüge (Sodexo) gewährt, die ja nur im Auszahlungsbetrag auftauchen, ist das für uns natürlich ein erheblicher Nachteil, da so der für die Berechnung hinzugezogene Netto-Verdienst viel höher ist, als der tatsächliche Auszahlungsbetrag. Weiterhin legt die Kita auch nicht den tatsächlichen über das Jahr gezahlten Netto-Verdienst zugrunde, sondern eine fiktive Hochrechnung, für die sie lediglich die letzten drei Gehaltsnachweise (Oktober-Dezember) verlangen. Da nun aber die Erstattung meiner Fahrtkosten oft von Monat zu Monat sehr untschiedlich ausfällt, rutschen wir mit der Hochrechnung bzw. dem ermittelten "Durchschnitts-Verdienst" (aus den letzten drei Gehaltsnachweisen) in eine höhere Gehalts-Stufe, nach der die Kita-Gebühren ermittelt werden. Wir müssen demzufolge deutlich mehr Gebühren zahlen und auch für letztes Jahr nachzahlen, als wir eigentlich laut tatsächlich erhaltenem Lohn (+ Fahrtkosten) sollten. Die Kita beruft sich auf ihre Satzung, in welcher das Wort "Einkommen" nicht genau definiert ist. Die Rede ist nur vom "aktuellen Einkommen" - ob Brutto / Netto / bereinigtes Netto / Auszahlungsbetrag steht leider nicht drin. Weiterhin meint die Kita, der Fall sei "Trägerhoheit", und sie würden sich nicht die Mühe machen wollen, die tatsächlichen Netto-Löhne des ganzen Jahres zu berechnen, da dies zu viel Arbeit sei - man würde schon immer lediglich die drei letzten Gehaltsnachweise zur Hochrechnung nutzen. Wir finden das unfair und haben schon nach gesetzlichen Bestimmungen gesucht, die die Berechnung der Kitagebühren bzw. das hinzugezogene Einkommen genau definieren - leider ohne Erfolg. Können Sie uns sagen, ob die Berechnung der Kita-Gebühren durch die Kita korrekt stattfindet? In der Satzung steht auch drin, dass bei Selbständigen der tatsächliche über das Jahr erhaltene Lohn zugrunde gelegt wird, der mit der Steuererklärung nachgewiesen wurde. Wäre das nicht eine Benachteiligung den angestellten Arbeitnehmern gegenüber, wenn bei diesen lediglich eine fiktive Hochrechnung zugrunde gelegt wird? Wir sind leider ziemlich ratlos und dankbar für jede rechtliche Beurteilung. Beste Grüße!
Hallo, Nein, das kann ich in so pauschal nicht sagen. Zum einen müsste ich die Satzung sehen und zum anderen die grundsätzliche Kosten wegen des entsprechenden Landes. Liebe Grüße NB
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