Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückestattung Kita-Gebühren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückestattung Kita-Gebühren

Claudi1969

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich arbeite an der Uni Münster, mein Sohn war ab dem 6. Lebensmonat in der Betriebskita (bin seit seiner Geburt alleinerziehend) . Habe den monatlichen Beitrag komplett selbst bezahlt, abgerechnet wurde von der Uni. Als mein Sohn 3 Jahre alt war sind wir wieder aufs Land gezogen und ich hatte ihn die nächsten 3 Jahre im örtlichen Kindergarten angemeldet. Dort bekam ich den Tip, mich doch mal an den Kreis zuwenden und zu versuchen, das die Kindergartengebühren auf Grund des zu geringen Einkommens nicht gezahlt werden müssen. Das hat auch geklappt und ich musste keinen monatlichen Beitrag zahlen. Letzte Woche ist er nun eingeschult worden. Meine Frage ist nun, hätte dieser Erlass auch für die Kitagebühren gelten können? Oder gibt es da andere Richtlinien, da es eine Betriebskita ist? Wie lange könnte man denn überhaupt Kita-Beiträge (wenn überhaupt) zurückfordern? Herzlichen DANK!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist Landesrecht je nach Bundesland - das kann ich Ihnen nicht sagen. ich denke aber, es ist verjährt Liebe Grüsse, NB


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