DimiSteph
Hallo, meine Frau und ich haben folgendes Problem. Wir ziehen zum 01.11.2023 in eine andere Stadt. Momentan wird unser kleiner Sohn von einer Tagesmutter ( Tagespflege) betreut, Der Vertag mit Ihr kann zum 31.08.2023 gekündigt werden. Nun haben wir aber die Möglichkeit unseren Sohn in der neuen Kita ab dem 14.08.2023 eingewöhnen zu lassen. Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit den Elternbeiträgen bzw. mit den Vertrag der Tagespflege? Das Jugendamt konnte mir nur sagen das ich den halben Beitrag für die Tagespflege bezahlen muss und danach in der an das Jugenamt in der neuen Stadt. Soweit so gut aber unser Sohn wird Mitte August die Tagespflege verlassen und der Vertrag läuft bis zum 31.08. Müssen wir diese Tage bis dahin selber an die Tagesmutter bezahlen? Dann haben wir ja sehr Hohe Kosten. Wir sind froh das wir diesen Kita Platz bekommen. Wer weiss ob wir im November einen bekommen hätten. Die Tagesmutter lässt auch nicht mit sich reden. Was können wir nun tun?
Hallo, grds ist die vertragl Kündigungsfrist bei der Tagesmutter zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung kommt hier auch nicht in Betracht (bei Umzug grds möglich), weil Sie ja zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen beendigung noch in dem Ort wohnen. Liebe Grüße NB
Succero
Die Tagesmutter ist im Recht. Deshalb gibt es ja Kündigungsfristen. Ein Monat Kündigungsfrist bei einer Tagesmutter ist verdammt wenig. Die Tagesmutter braucht ja auch Zeit, um ein neues Kind für den Platz zu finden. Und selbst wenn nicht. Was im Vertrag steht ist wirksam. Ein Kind kann nur einen vom Staat finanzierten Platz einnehmen. Ihr müsst daher den halben Monat aus eigener Tasche bezahlen. Ihr müsst selbst entscheiden, ob es euch das Wert ist oder ihr auf November hoffen wollt. Aber was anderes: Seid ihr denn bereits umgemeldet zum 14.8.? Ansonsten klären, ob euch der neue Platz überhaupt zugestanden werden kann.
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