Guten Tag, ich hätte da mal eine kleine Frage und zwar kann ich bei der Krankenkasse (meine oder die meiner Lebensgefährtin) kosten als Begleitperson einreichen? Meine Lebensgefährtin hat nach der Geburt unserer Tochter eine Schwangerschaftsvergiftung bekommen und wurde am gleichen Tag noch wegen einer notwendigen Ausschabung auf die Intensivstation verlegt. Mittlerweile liegt Sie wegen Herzproblemen noch auf der Kardiologie. Meine Tochter war bis zu Ihrer Entlassung stets auf der Neugeborenenstation des Krankenhauses. Ich hatte mich auf Empfehlung der Hebammen entschlossen, als Begleitperson meiner Tochter für diese vor Ort zu sein zum Flasche geben, wickeln etc.. Auch war der mehrmalige Gang durchs halbe Krankenhaus zu Ihrer Mutter mit dabei. Auf den Schreiben des Krankenhauses steht jedoch drauf, dass dies aus medizinischer Sicht doch nicht notwendig sei. Besteht dennoch eine Möglichkeit hier das Geld von der Krankenkasse zubekommen, wenn auch nicht alles, aber mindestens einen Teil davon? Falls ja, wie kann man das am besten beantragen, gibt es eine gesetzliche Regelung für solche Fälle? Ich konnte leider bisher nichts passendes finden und erhoffe mir hier etwas Hilfe dabei. Vielen Dank MfG Sven G.
von Cyberkid84 am 30.01.2020, 23:12