Amy259
Guten Abend, Ich habe ein Frage zum Thema 'Zuschuss zum Betreuungsgeld vom Jugendamt' an Sie. Wir leben in Ba-Wü (falls das eine Rolle spielt). Unsere Tochter geht seit fast einem Jahr zur Tagesmutter und wir erhalten einen Zuschuss vom Jugendamt für die Betreuungskosten. Die Kleine ist von Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15 Uhr da. Ich arbeite täglich von kurz vor 8 bis viertel vor 3, hole dann direkt die Kleine ab. Mein Mann ist in der Schichtarbeit tätig, arbeitet mal Wochenweise spät, dann wieder vereinzelte Tage, alles sehr unregelmäßig. Das Jugendamt hat uns mitgeteilt, dass sie nur den Mindestsoll von 30h/Woche bezahlen, danach mein Mann ja bei der Spätschicht die Kleine später zur Tagesmutter bringen kann. Was bei seinen Arbeitszeiten (die oft auch trotz spätdienst Tageweise unterschiedlich sind, z.B. 12.30, 13.00, 14.30) wirklich abenteuerlich ist. An manchen Tagen soll er, wenn es nach dem Jugendamt geht, die Kleine quasi bringen, wenn Sie dort Mittagsschlaf machen. Für Sie wäre demnach kein geregelter Tagesablauf und Routine möglich. Gibt es eine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen? Oder müssen wir das so hinnehmen? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, wenn er Schicht arbeitet, kann er eben doch gerade die Kleinen nicht zuverlässig zu bestimmten Zeiten abholen. Sie haben Anspruch nach Bedarf. Lassen Sie sich vom Jugendamt nicht ins Bockshorn jagen. Liebe Grüße NB
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