Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In dem Nebenjob verdiene ich weniger als 13 Euro pro Kalendertag.
Nun gibt es Unklarheiten bezüglich dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich war der Meinung, dass beide Nettoverdienst zusammen gerechnet werden und der Zuschuss dann anteilig unter den Arbeitgebern aufgeteilt wird. Mein Minijob-Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass er nichts bezahlen muss, da ich dort weniger als 13 Euro am Tag verdiene. Können Sie mir sagen, wie hier die rechtliche Lage aussieht?
Vielen herzlichen Dank.
von
Rebecca2709
am 22.01.2024, 15:53
Antwort auf:
Zuschuss Mutterschaftsgeld Hauptarbeitgeber und Nebenjob
Hallo,
Beide Arbeitgeber müssen Ihnen einen anteiligen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Erwerbstätigkeiten versicherungspflichtig sind oder nicht.
Die Höhe des gesamten Zuschusses richtet sich nach Ihrem gesamten Einkommen aus beiden Erwerbstätigkeiten. Jeder Arbeitgeber zahlt von dem gesamten Zuschuss den Anteil, den Sie von Ihrem gesamten Einkommen bei ihm verdienen. Das heißt: Wenn Sie bei dem einen Arbeitgeber zum Beispiel 60 % Ihres gesamten Einkommens verdienen, dann zahlt dieser auch 60 % des Arbeitgeber-Zuschusses.
Meistens stimmten sich die Arbeitgeber untereinander ab, wer welchen Anteil zahlt. Falls dies nicht funktionieren sollte, übernimmt Ihre Krankenkasse die Berechnung der Anteile.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2024