Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich bis einschließlich 03.01.2023 in Elternzeit für unser erstes Kind (*12.05.2020) befunden und während dieser Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Diese Elternzeit habe ich vorzeitig beendet um am 04.01.2023 erneut in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit für unser zweites Kind (ET 15.02.2023) zu gehen. Mein AG möchte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nur auf Berechnung meiner Teilzeittätigkeit zahlen. Meines Erachtens lebt aber durch die vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit mit Teilzeittätigkeit mein altes Arbeitsverhältnis mit Vollzeittätigkeit wieder auf und die Höhe des AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet sich aus diesem Arbeitsentgeld. Gibt es dazu entsprechende Paragraphen bzw Gesetze die ich meinem Chef weiter geben kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Jessi

von Jessi23 am 01.02.2023, 11:43



Antwort auf: Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie haben Recht! Der TZ-Vertrag war doch auf die EZ befristet und ist beendet. Unterstützen kann Sie die KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2023



Antwort auf: Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Das regelt das Mutterschutzgesetz... Paragraph 21! Durch Beendigung der Elternzeit lebte dein vorhandene Vertrag auf und der ist ja dauerhaft und deshalb gilt dieser

von MamaausM2 am 01.02.2023, 12:10



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