Guten Tag Frau Bader,
ich bin aktuell in Elternzeit und überlege meine Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes (wäre kommendes Frühjahr) zu verlängern, also voll auszuschöpfen. Arbeiten während der EZ ist aktuell nicht geplant.
Meine Frage ist: Aus welchen Gehältern errechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, falls ich dieses Jahr erneut schwanger werden sollte und meine aktuelle Elternzeit 1 Monat VOR Beginn der neuen Mutterschutzfrist endet. D.h. ich würde einen Monat arbeiten, bevor ich erneut in Mutterschutz gehe.
Werden dann noch die letzten Abrechnungsmonate vor Beginn der aktuellen Elternzeit herangezogen?
Vielen Dank, freundliche Grüße
KfaR
von
Kiss.from.a.Rose
am 26.05.2023, 14:28
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
aus dem VZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2023
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Nein, das dürfte kaum mehr als der Mindestsatz werden.
von
KielSprotte
am 26.05.2023, 14:29
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld: Wenn du einen Monat nach der Elternzeit arbeitest, dann nach dem, was du in dem Monat verdient hast. Wenn du während der Elternzeit in Mutterschutz gehst, kannst du die Elternzeit zum Mutterschutz hin beenden und bekommst dann für den Mutterschutz das Geld, dass du laut Arbeitsvertrag verdienen würdest.
Elterngeld ist dann natürlich nur der Mindestsatz.
von
roza_soza
am 26.05.2023, 20:18
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
aus dem VZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2023