Ebany
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Kalendermonaten vor dem Mutterschutz habe ich also nur in einem Monat an 25 von 30 Tagen gearbeitet (bzw. war krank geschrieben). Von daher rechne ich nur mit dem Mindestsatz an EG. Ist das korrekt? Ganz unklar ist für mich das Geld, das ich während des Mutterschutzes erhalte. Ich habe erst die letzen 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes gearbeitet bzw. war krank geschrieben. Mein Gehalt ist normalerweise jeden Monat gleich, aber hier hatte ich ja von den drei Monaten vor dem Mutterschutz 2 Monate gar kein Gehalt (Während EZ) und in einem Monat nur das um 5 Tage reduzierte Gehalt. Wird nun im Mutterschutz der Durchschnitt dieser 3 „wechselnden“ Gehälter genommen oder wird mein „normales“ Gehalt gezahlt, das ich aber nur für 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes erhalten habe? Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.
Hallo, 1. Im Mutterschutz bekommen Sie den üblichen Lohn (vereinfacht dargestellt, tatsächlich kriegen Sie je Teile von der Krankenversicherung). 2. Das Eg können Sie ausrechnen bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Ebany
Vielen Dank Frau Bader!
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