Guten Tag,
Ich bin derzeit schwanger, mein Kind kommt voraussichtlich im September zur Welt.
Auf der Arbeit bekommen wir ab Juni eine Lohnerhöhung um 5, 32 % für alle.
Wird diese Erhöhung noch berücksichtigt für das Elterngeld bzw. sollte diese berücksichtigt werden?
Die Ankündigung für diese Erhöhung kamm bereits am Anfang des Jahres.
Vielen Dank.
von
I.Sc.
am 05.04.2023, 14:13
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld und Elternzeitgeld
Hallo,
entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschutz können ausgeklammert werden. Das bedeutet, dass die Lohnerhöhung ab Juni von Relevanz ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2023
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld und Elternzeitgeld
ab juni wird sie berücksichtigt.
für das eg wird ein durchschnitt der 12 monate vor dem muschu gebildet. es wird also aus monaten mit und monaten ohne erhöhung berechnet. genauso wie aus monaten mit und monaten ohne weihnachtsgeld. monaten mit und monaten ohne urlaubsgeld.
die ankündigung einer erhöhung ist dabei ohne relevanz.
das muschugeld berechnet sich anders. da bekommst du €13/tag von der kk und der ag stockt auf den aktuell gültigen monatslohn auf.
von
WonderWoman
am 05.04.2023, 14:30