DannyDie
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vorzeitig zum 01.10.2022 beendet um zwischen dem 01.10.2022-07.10.2022 meine Urlaubsansprüche zu nehmen. Mein Arbeitgeber nimmt nun als Berechnungszeitraum die Monate Juli, August und September als fiktive Monate in meiner Steuerklasse 5. Für den Monat Oktober war ich in Steuerklasse 4. Müsste aber nicht vielmehr der Berwchnungszeitraum vor der ersten Elternzeit gelten ( hier war ich in Steuerklasse 4), da als Grundlage nur abgerechnete Kalendermonate herangezogen werden dürfen? In den Monaten, die der AG Zugrundelegt wurde kein Gehalt gezahlt, da noch in Elternzeit. Mein AG sagt nun, dass diese Regelung nur dann gelten würde, wenn ich direkt im Anschluss an die Elternzeit in Mutterschutz gegangen wäre. Ist jetzt wirklich wegen 8 Tagen eine solche Schlechterstellung möglich?
Hallo, es ist die Lohnsteuerklasse bei der Berechnung zu berücksichtigen,die in der maßgeblichen Beschäftigungszeit gegolten hat. Das sind die letzten drei abgerechneten Kalendermonaten. eine ganz ausführliche Erklärung finden Sie hier: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/der-zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-und-die-lohnsteuerklasse-3227372 Liebe Grüße NB
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