Guten Tag liebe Frau Bader, mein Mutterschutz begann am 21.8., die Entbindung ist diese Woche. Hab gestern festgestellt, dass mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Zudem hat mir mein Arbeitgeber zu wenig Geld überwiesen. Die Krankenkasse habe ich angerufen und die klären es, gleichzeitig bestätigten sie mir, dass ich insgesamt, also Mutterschaftsgeld und dass vom Arbeitgeber nicht weniger sein darf als ein Nettogehalt. Ist das korrekt? Bisher habe ich mir immer Überstunden auszahlen lassen, weiß also im Prinzip mein Nettogehalt nur zuletzt aus August 2020. Wie verhält es sich mit dem Nettogehalt bei Überstunden Auszahlung, wird es anders berechnet bzw. fallen die Überstunden da mit rein? Welche Schritte kann ich noch gehen? Den Arbeitgeber habe ich angeschrieben. Vielen Dank und liebe Grüße
von Kinderüberraschung am 28.09.2021, 12:23