Kinderüberraschung
Guten Tag liebe Frau Bader, mein Mutterschutz begann am 21.8., die Entbindung ist diese Woche. Hab gestern festgestellt, dass mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Zudem hat mir mein Arbeitgeber zu wenig Geld überwiesen. Die Krankenkasse habe ich angerufen und die klären es, gleichzeitig bestätigten sie mir, dass ich insgesamt, also Mutterschaftsgeld und dass vom Arbeitgeber nicht weniger sein darf als ein Nettogehalt. Ist das korrekt? Bisher habe ich mir immer Überstunden auszahlen lassen, weiß also im Prinzip mein Nettogehalt nur zuletzt aus August 2020. Wie verhält es sich mit dem Nettogehalt bei Überstunden Auszahlung, wird es anders berechnet bzw. fallen die Überstunden da mit rein? Welche Schritte kann ich noch gehen? Den Arbeitgeber habe ich angeschrieben. Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage. Die Überstunden sind zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
Kinderüberraschung
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe den Teil mit den Überstunden nicht. In den letzten 3 Abrechnungen habe ich mir 2 x Überstunden auszahlen lassen und bei einer Abrechnung gab es einmal Prämie in Höhe eines Gehaltes. Nehme ich trotzdem diese 3 Nettogehalte und errechne sie? Die sind höher als sonst mein Nettogehalt.
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