Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuschuss Arbeitsamt

Frage: Zuschuss Arbeitsamt

Summertimexoxo

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Hallo Frau Bader,   die Dame vom Jobcenter wollte wissen, ob ich dieses Jahr Weihnachtsgeld bekomme. Elterngeld läuft ab 7.10.25 in meinem Vertrag steht 13. Gehalt. Habe ich einen Anspruch drauf? Ich weiss es selber nicht(arbeite Teilzeit, alleinerziehend).    danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


WonderWoman

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ein blick in den vertrag erleichtert die rechtsfindung. dort sollte nämlich auch stehen, unter welchen bedingungen das 13. gehalt gezahlt oder nicht gezahlt wird.


KielSprotte

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Woher soll Frau Bader deinen Vertrag kennen? Das wirst du schon selbst nachlesen, oder die zuständige Personalabteilung fragen müssen........


Summertimexoxo

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Im Vertag steht: Zusätzlich zum Grundgehalt wird als freiwillige Leitung nach Ablauf der Probe zeit ein zusätzliches 13.Gehalt gezahlt 


Ani123

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Wenn das EG ab 7.10. (Geburt) läuft sind sie bis zum 1.12. im Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt). Es reicht 1 Tag ohne EZ im Monat aus aus um die vollen Ansprüche für den Monat zu haben. Somit erhalten sie das volle 13. Gehalt.  Es reicht 1 Tag ohne EZ aus um den vollen Anspruch des Monats zu haben. In ihrem Fall bedeutet das, dass sie durch den 1 Tag Mutterschutz im Dezember den vollen Urlaubsanspruch für den Monat haben, weil sue nicht den ganzen Monat in EZ waren.  Ausnahme: Im Vertrag wird darauf hingewiesen, dass das nicht so ist. Sollte in ihrem Vertrag auf eine AGB verwiesen werden muss darin stehen, dass das nicht gilt.  - Hat ihr Arbeitgeber ihren Urlaub für die Zeit ihrer EZ gekürzt? Steht dazu im Vertrag oder AGB, dass das automatisch erfolgt? Wenn nein erzielen sie während ihrer EZ vollen Urlaubsanspruch. - Sollte es Gehaltserhöhungen geben welche alle Angestellten betreffen steht ihnen diese nach der Rückkehr zu. - Sollte es deswegen Einmalzahlungen geben steht ihnen diese zu insofern sie in dem Zeitraum gearbeitet haben. Arbeitgeber vergessen manchmal ihre Angestellten in EZ. Daher ist es wichtig selbst darauf zu achten was einem zusteht und das rechtzeitig einzufordern.  


Summertimexoxo

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Die Geburt war im August. Aber es steht mir dann trotzdem zu oder 


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