Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage zu Elterngeld und kurzfristigem Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus

Frage: Rückfrage zu Elterngeld und kurzfristigem Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus

Kleeblattglueck

Beitrag melden

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Gründen besser wäre Elterngeld Plus statt Basis Elterngeld zu beziehen. Diese teilen A und B auch der Elterngeldstelle im laufenden Bezugmonat (noch vor Auszahlung der nächsten Elterngeldrate) mit. Beispiel: Da das Kind am 5. geboren ist, erfolgt die Auszahlung immer am letzten Tag des Vormonats oder ersten Tag des neuen Monats. A und B teilen der Elterngeldstelle ein paar Tage vor Monatsende den Wunsch mit vom Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus zu wechseln. Die Elterngeldstelle lehnt den Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus für den Folgemonat unter Verweis auf die Kurzfristigkeit des Wechsels und die bereits "angestossene" Zahlung für den nächsten Monat ab, berücksichtigt den Wechselwunsch erst zum darauf folgenden Monat. Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Dresden in einem ähnlichen Sachverhalt, Aktenzeichen S 45 EG 8/23. Hier heißt es in der Einschätzung auf https://www.sozialrechtsiegen.de/elterngeldantragaenderung-unzulaessigkeit-bei-ausgezahlten-monatsbetraegen/: "Ein zentraler Punkt des Urteils betraf die Frage, wann ein Änderungsantrag als verspätet gilt. Das Gericht widersprach der Auffassung der Behörde, dass bereits die Unterzeichnung der Auszahlungsanordnung eine Änderung ausschließe. Es argumentierte, dass erst die Unumkehrbarkeit der finanziellen Transaktion maßgeblich sei, nicht aber vorbereitende Maßnahmen wie die Autorisierung der Zahlung in der Elterngeldstelle." A und B haben zwar einen Widerspruch gegenüber der Elterngeldstelle erhoben, dieser wurde aber abgelehnt und nicht abgeholfen, da die Elterngeldstelle nicht an das Urteil des Sozialgerichts gebunden sieht (kein höchstrichterliches Urteil) und darauf verweist, das dort eine maschinelle Anweisung der Zahlung erfolgt und diese Anweisung zur Zahlung im maschinellen Verfahren ausschlaggebend ist und nicht z. B. der Zahlungseingang auf dem Konto von A. Frage: Gibt es hier andere Einschätzungen als die Aussage der Elterngeldstelle? Wenn ja, wäre ich hier an weiteren Informationen interessiert.  Danke im Voraus für Informationen und/oder Hilfestellungen im o.g. Beispeil


Neverland

Beitrag melden

Ämter haben feste Buchungstage. Selbst wenn eine Zahlung eigentlich erst eine Woche später erfolgen sollte, sind diese Zeiträume zu kurzfristig. Ich hatte vor Jahren ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin vom JC, welche extra drauf hinwies, das sie fehlende Unterlagen bis zum 20ten benötigt. Sonst könnte die Zahlung am Monatsende nicht mehr erfolgen. Einfach weil das eben durch viele Hände geht bis zur entgültigen Überweisung. 


Dojii

Beitrag melden

Hierfür gibt es eine immer noch gültige Regelung in den Richtlinien zum Elterngeldgesetz: "Entsprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung des Satz 3 ist hier die Anweisung zur Zahlung im maschinellen Verfahren ausschlaggebend und nicht erst der Zahlungseingang auf dem Konto des Berechtigten." Daher ist das Argument der Stelle schon passend. Solange diese Regelung nicht durch die vorgesetzte Stelle (in NRW bspw. die Bezirksregierung Münster) aufgehoben wird, muss sich die Stelle daran halten. Auch ein Urteil aus einem anderen Bundesland ändert daran nichts. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser zweites Kind ist am 22.07.2014 geboren, meine Frau ist Beamtin und arbeitet 80% und wird das Gros der Elternzeit bestreiten. Zwei Monate von Mitte April bis Mitte Juni 2015 wollen wir mit beiden Kindern zusammen verbringen und ich möchte deshalb für diesen Zeitraum die Partnermonate der Elternzeit beantragen. Seit ...

Hallo, ich promoviere aktuell und habe in den letzten 3 Jahren ein einkommenssteuerfreies Stipendium erhalten, welches demnächst ausläuft. Da ich noch nicht fertig mit der Promotion bin, bekomme ich im Anschluss einen auf 5 Monate befristeten Arbeitsvertrag (20 Std./Woche). Bekomme ich Elterngeld und falls ja wie wird dieses berechnet falls ich wä ...

Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...