Kleeblattglueck
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Gründen besser wäre Elterngeld Plus statt Basis Elterngeld zu beziehen. Diese teilen A und B auch der Elterngeldstelle im laufenden Bezugmonat (noch vor Auszahlung der nächsten Elterngeldrate) mit. Beispiel: Da das Kind am 5. geboren ist, erfolgt die Auszahlung immer am letzten Tag des Vormonats oder ersten Tag des neuen Monats. A und B teilen der Elterngeldstelle ein paar Tage vor Monatsende den Wunsch mit vom Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus zu wechseln. Die Elterngeldstelle lehnt den Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus für den Folgemonat unter Verweis auf die Kurzfristigkeit des Wechsels und die bereits "angestossene" Zahlung für den nächsten Monat ab, berücksichtigt den Wechselwunsch erst zum darauf folgenden Monat. Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Dresden in einem ähnlichen Sachverhalt, Aktenzeichen S 45 EG 8/23. Hier heißt es in der Einschätzung auf https://www.sozialrechtsiegen.de/elterngeldantragaenderung-unzulaessigkeit-bei-ausgezahlten-monatsbetraegen/: "Ein zentraler Punkt des Urteils betraf die Frage, wann ein Änderungsantrag als verspätet gilt. Das Gericht widersprach der Auffassung der Behörde, dass bereits die Unterzeichnung der Auszahlungsanordnung eine Änderung ausschließe. Es argumentierte, dass erst die Unumkehrbarkeit der finanziellen Transaktion maßgeblich sei, nicht aber vorbereitende Maßnahmen wie die Autorisierung der Zahlung in der Elterngeldstelle." A und B haben zwar einen Widerspruch gegenüber der Elterngeldstelle erhoben, dieser wurde aber abgelehnt und nicht abgeholfen, da die Elterngeldstelle nicht an das Urteil des Sozialgerichts gebunden sieht (kein höchstrichterliches Urteil) und darauf verweist, das dort eine maschinelle Anweisung der Zahlung erfolgt und diese Anweisung zur Zahlung im maschinellen Verfahren ausschlaggebend ist und nicht z. B. der Zahlungseingang auf dem Konto von A. Frage: Gibt es hier andere Einschätzungen als die Aussage der Elterngeldstelle? Wenn ja, wäre ich hier an weiteren Informationen interessiert. Danke im Voraus für Informationen und/oder Hilfestellungen im o.g. Beispeil
Hallo, ich stimme hier meinen Vorrednerinnen zu. Liebe Grüße NB
Neverland
Ämter haben feste Buchungstage. Selbst wenn eine Zahlung eigentlich erst eine Woche später erfolgen sollte, sind diese Zeiträume zu kurzfristig. Ich hatte vor Jahren ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin vom JC, welche extra drauf hinwies, das sie fehlende Unterlagen bis zum 20ten benötigt. Sonst könnte die Zahlung am Monatsende nicht mehr erfolgen. Einfach weil das eben durch viele Hände geht bis zur entgültigen Überweisung.
Dojii
Hierfür gibt es eine immer noch gültige Regelung in den Richtlinien zum Elterngeldgesetz: "Entsprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung des Satz 3 ist hier die Anweisung zur Zahlung im maschinellen Verfahren ausschlaggebend und nicht erst der Zahlungseingang auf dem Konto des Berechtigten." Daher ist das Argument der Stelle schon passend. Solange diese Regelung nicht durch die vorgesetzte Stelle (in NRW bspw. die Bezirksregierung Münster) aufgehoben wird, muss sich die Stelle daran halten. Auch ein Urteil aus einem anderen Bundesland ändert daran nichts.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser zweites Kind ist am 22.07.2014 geboren, meine Frau ist Beamtin und arbeitet 80% und wird das Gros der Elternzeit bestreiten. Zwei Monate von Mitte April bis Mitte Juni 2015 wollen wir mit beiden Kindern zusammen verbringen und ich möchte deshalb für diesen Zeitraum die Partnermonate der Elternzeit beantragen. Seit ...
Hallo, ich promoviere aktuell und habe in den letzten 3 Jahren ein einkommenssteuerfreies Stipendium erhalten, welches demnächst ausläuft. Da ich noch nicht fertig mit der Promotion bin, bekomme ich im Anschluss einen auf 5 Monate befristeten Arbeitsvertrag (20 Std./Woche). Bekomme ich Elterngeld und falls ja wie wird dieses berechnet falls ich wä ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente