Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim Wechsel von Stipendium zu Anstellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim Wechsel von Stipendium zu Anstellung

madrock

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Hallo, ich promoviere aktuell und habe in den letzten 3 Jahren ein einkommenssteuerfreies Stipendium erhalten, welches demnächst ausläuft. Da ich noch nicht fertig mit der Promotion bin, bekomme ich im Anschluss einen auf 5 Monate befristeten Arbeitsvertrag (20 Std./Woche). Bekomme ich Elterngeld und falls ja wie wird dieses berechnet falls ich während der Laufzeit des Vertrages schwanger werde? Vielen Dank für euren Rat! madrock


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, umso länger Sie arbeiten, umso mehr Elterngeld erhalten Sie. Für das Elterngeld wird das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgerechnet die Monate mit Mutterschaftsgeld, berechnet. Die Stipendiumsmonate zählen mit null Euro pro Monat. Liebe Grüße NB


Dojii

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Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz (bei Müttern) oder 12 Monate vor Geburt (bei Vätern). Solltest du schwanger werden und bspw. nur drei oder vier Monate in diesen 12 Monaten gearbeitet haben (die restlichen Monate waren eben noch Stipendium), dann bekommst du auch entsprechend ein deutlich geringeres Elterngeld.


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