Dini2025
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch... wenn die 3 Monate vor der Empfängnis zur Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung im BV herangezogen werden,...welcher der 2 Arbeitgeber muss diese dann 'leisten'? (auch wenn die Krankenversicherung diese dem Arbeitgeber rückerstattet)
misses-cat
Hättest du bei deinem jetzigen Arbeitgeber wechselnde Gehälter zb für Zulagen? Wenn nein ist die drei Monatsregel gar nicht für dich relevant Falls Jahr wird es fiktiv berechnet, so als würdest du da schon drei Monate arbeiten Dein vorheriger Arbeitgeber hat mir der Sache nix zu tun
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