Dini2025
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch... wenn die 3 Monate vor der Empfängnis zur Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung im BV herangezogen werden,...welcher der 2 Arbeitgeber muss diese dann 'leisten'? (auch wenn die Krankenversicherung diese dem Arbeitgeber rückerstattet)
Hallo, Vertragspartner ist Ihr jetziger Arbeitgeber und der zahlt den üblichen Lohn weiter. Egal, was Sie vorher verdient haben. Liebe Grüße NB
misses-cat
Hättest du bei deinem jetzigen Arbeitgeber wechselnde Gehälter zb für Zulagen? Wenn nein ist die drei Monatsregel gar nicht für dich relevant Falls Jahr wird es fiktiv berechnet, so als würdest du da schon drei Monate arbeiten Dein vorheriger Arbeitgeber hat mir der Sache nix zu tun
Dini2025
Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.
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