Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang nachholen ja oder nein

Frage: Umgang nachholen ja oder nein

Alf@87

Beitrag melden

Hallo, ich habe für meine 3 jährige Tochter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater hat montags und donnerstags Umgang mit ihr. Da er auf Montage ist und nur 14 tägig zu Hause ist, soll er bei Abwesenheit eine Videokonferenz mit ihr machen. So, jetzt möchte ich mal 2 Wochen mit ihr in den Urlaub verreisen (Herbstferien). Er hätte also in der Zeit 2 Videokonferenzen und 2 persönliche Kontakte. Müssen die persönlichen Kontakte nachgeholt werden? Ich bot ihm an anzurufen und stattdessen 4 Videokonferenzen zu machen. Die Woche nach dem Urlaub hat er Montag nochmal regulär Videokonferenz und Donnerstag persönlich. Wozu bin ich verpflichtet und wozu nicht?   Vielen Dank und liebe Grüße.  


Neverland

Beitrag melden

Sollte die Frage nicht lauten, was bist du bereit im Interesse des Kindes zu geben? Vater und Kind sehen sich so bereits schon sehr wenig. Eine Viodekonferenz ist eben kein persönlicher/körperlicher Kontakt und gerade der ist in dem Alter wichtig. Nun liegt der Urlaub den DU geplant hast, in der Umgangszeit zwischen Kind und Vater. Sollte es da eigentlich keine selbstverständlichkeit sein, den beiden die Chance zu geben die Zeit dann nachzuholen? Oder anders gefragt, wärst du an Stelle des Vaters, würdest du dir das nicht auch wünschen?  Du hast dich halt irgendwann mal dazu entschieden, ein Kind mit diesem Mann zu bekommen, Das Kind hat zudem den Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Statt also zu fragen, wozu bist du verpflichtet, würde ich im Interesse des Kindes entscheiden. Gerade wenn der andere Elternteil sich scheinbar für das Kind interessiert. 


mamavonbaby

Beitrag melden

Hier ist der Umgang mit dem Vater dann ausgefallen, wenn ich mit dem Kind im Urlaub war. Aber das ist eine interesaante Frage, ich bin gespanntwie Frau Bader sie beantwortet.


Alf@87

Beitrag melden

Ich muss nicht zwar nicht rechtfertigen aber ich will es gern näher erläutern. Es ist so, dass dieser Mann ein Gewalttäter ist und uns jahrelang unterdrückte und häusliche Gewalt der Alltag war.  Für ein Kind habe ich deshalb sogar das alleinige Sorgerecht ohne Umgang (!) und für das kleine Kind das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das auch nur, weil das Gericht meinte, bei dem kleinen Kind ist noch nicht genug passiert, um mir auch da das alleinige Sorgerecht zu geben. Deshalb sind die Umgänge kurz und knapp gehalten. Er ist leider nicht die Art Vater, dem jede Mutter ihr Kind sorglos übergibt (Kindeswohl ist hier als relativ anzusehen) Deshalb stellt sich mir diese Frage.  


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr.   Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Der Vater meiner Tochter  möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen.  Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen.  Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...

Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...

Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden.  Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...

Guten Tag,     Mein Partner und ich haben uns vor 8 Monaten getrennt .Davon hat er bis März den umgang regelmäßig wahrgenommen und wir haben uns auf einen 14 tage Rhythmus geeinigt .   Ab März ist er dann zu seiner Freundin gezogen, und somit wurden die umgänge immer seltener bis jetzt 6 Monate gar keiner stattfand auch kein Telefonat. ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...