SteffiundMaddox
Guten Tag, Mein Partner und ich haben uns vor 8 Monaten getrennt .Davon hat er bis März den umgang regelmäßig wahrgenommen und wir haben uns auf einen 14 tage Rhythmus geeinigt . Ab März ist er dann zu seiner Freundin gezogen, und somit wurden die umgänge immer seltener bis jetzt 6 Monate gar keiner stattfand auch kein Telefonat. Er meinte im März noch zu unserem 5 jährigen jungen ,er kann papa nur noch mit der neuen freundin sehen oder nicht mehr ...unser kind sagte dann nicht mehr.er möchte die freundin noch nicht kennen lernen ,und und natürlich jetzt erst recht nicht mehr . Ich musste also 6 Monate schauen wie ich mein kind betreut bekam während den Wochenenden wo ich arbeiten musste , ...somit habe ixh ihm bescheid gegeben das ixh was ändern muss und zwar die Wochenenden, da meine Nachbarn nur so zeit hsben und ixh dieses auch mit meiner arbeit so besprochen habe...die letzten 6 monate habe entweder ich oder die Nachbarn das kind also betreut. Er hat sich nicht die Nachrichten angehört und auxh nicht gelesen ,er ist nicht in der lage ein normales Gespräch zu führen . Naja Ende vom Lied er möchte jetzt beim familiengericht die alte Regelung einklagen ,njr diese kann ich aif grund meiner arbeit nicht mehr so wahrnehmen da es ja jetzt schon seid gut 3 Monaten diesen Rhythmus gibt . Hat er damit chancen ?
misses-cat
Habe ich das richtig verstanden das er wieder alle zwei Wochen das Wochenende haben möchte?? Jupp wird er durch kriegen und er wird auch schnell durch kriegen das euer Sohn die neue ertragen muss, da hat ein 5 jähriger kein Mitsprache Recht ( ich sage nicht das ich das gut finde aber es ist die aktuelle Rechtsprechung)
SteffiundMaddox
Soll er ja kriegen , aber eben nicht die alten Wochenenden da ich wegen seiner Abwesenheit die Wochenenden tauschen musste damit mein kind betreut werden konnte und ich meinen job nicht verliere ...es geht nur darum ,das er die alten Wochenenden wieder haben möchte ,ixh habe ihm die neuen Wochenenden ja mitgeteilt, aber er besteht auf die alte Regelung
Sternenschnuppe
Lass ihn klagen. Nach so langer Zeit ohne Interesse muss er sich dem Kind eh erst mal annähern. Die alte Regelung existiert nicht mehr. Geh zum Jugendamt und bitte um einen gemeinsamen Termin. Um im Interesse des Kindes eine Lösung zu finden. Das zeigt gleich dass Du den Umgang fördern möchtest und offen bist. Vor Gericht wird immer das Jugendamt gehört, es ist gut wenn sie von Dir gleich einen guten Eindruck haben. Erscheint er dort nicht, dann notieren sie sich das auch gleich.
misses-cat
Ahhh OK, ne das Leben ist kein Wunschkonzert da braucht er schon verdammt gute Gründe und die müssen deine ja erst mal entkräften.
SteffiundMaddox
Mit dem Jugendamt arbeite ich s hon länger wegen des umgangs zusammen ,die wissen also auxh das er den kontakt rastet wegen seinem spass und wegen seiner freundin abgebrochen hat ,weil der kleine sixh nicht auf die emotionale Erpressung eingelassen hat ... Kinderarzt ist auch involviert, der schlägt sogar einen kinderpyschologen vor ...
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