Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma

FrauMaus

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Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ein größeres Haus für mehr Platz mieten. Sein Plan ist, unser Umgangsmodell weiterzuführen. Er holt sie aktuell alle 2 Wochen Freitags vom Kiga ab und bringt sie Montags wieder hin. Das würde für meine Tochter bedeuten, ab Juli in der Früh gegen halb sechs/sechs in der Früh losfahren zu müssen um rechtzeitig im Kiga zu sein, welcher sich mittig zwischen uns und der alten Wohnung des KV befindet (dort befindet sich dann auch die Grundschule). In den Ferien will er sie dann zwei Wochen am Stück jeweils betreuen. Ich habe mit der Situation große Bedenken. Erstens finde ich es belastend, dass sie so früh an den Montagen fahren muss und kann mir auch nicht vorstellen, wie das nach der Einschulung klappen soll. Zweitens bin ich der Meinung, dass es keine Umgebung für eine fünfjährige ist mit einer schwerst pflegebedürftigen Oma im Haus, die sie aus verschiedenen Gründen noch nie gesehen hat, die halbseitig gelähmt ist und laut KV seit dem Schlaganfall nur noch in "komischen Geräuschen" und sabbernd kommuniziert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie er sich in der Zeit sowohl um unsere Tochter als auch um seine Mutter kümmern soll. Was wäre denn der nächste Schritt? Es gibt keine offizielle Umgangsregelung. Er kann meine Bedenken nicht verstehen und ist fest entschlossen, es so durchzuziehen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange er das Kind nicht ohne Aufsicht lässt, weil er sich um seine  Mutter kümmern muss, kann ich kein Problem erkennen. Warum soll sie die Oma nicht sehen, nur weil diese krank ist? Altwerden, Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Das einzige, wo man an eine Änderung denken kann ist das Zurückbringen.  Spätestens zu Schulbeginn macht es Sinn, dies auf Sonntag abend zu verschieben. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Das einzige was du wohl durchsetzen kannst ist das der Kindsvater eure Tochter Sonntag am frühen  Abend zurück bringen muss auf den Rest hast du keinen Einfluss 


Sternenschnuppe

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Wenn Du einen Unfall hättest, dann dürfte Deine Tochter Dich auch nicht mehr sehen? Weil sie sonst Schäden nimmt? Eine Lösung wäre dass sie vorerst alle zwei Wochen am Montag nicht in den Kindergarten geht. Dann muss sie nicht so früh los :-) Ab Schule müsste man dann neu gucken.  Rechtlich entscheidet der Umgangsberechtigte wo er seinen Umgang ausübt.    Vielleicht kann der Vater auch in eurer Nähe ein Haus mieten um sich um seine Mutter zu kümmern.     


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