Antina19
Hallo Frau Bader, ich bin von dem Vater meiner Söhne seit ca.einem Jahr getrennt. Zum Trennungszeitpunkt war mein älterer Sohn 7 Monate und der andere wurde 4 Monate später erst geboren. Der Vater hat mit dem großen Sohn nie Zeit verbracht und somit nie eine Bindung aufgebaut, obwohl wir in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt haben. Nach der Trennung hatte ich viel Wert auf regelmäßige Besuche durch ihn gelegt, damit er vielleicht seine Vatergefühle entdeckt. Leider endeten die Umgänge durch seine Eifersucht meistens seinerseits im Geschreie - so dass die Kinder schon darunter gelitten haben. Nun wurde betreuter Umgang begonnen - der soll nach 10 Terminen zu je 1 bis 1,5 Stunden damit enden, dass er selbstständig die Kinder zu sich nehmen kann. Schon das allein finde ich schwierig, weil er bislang nicht mal eine Stunde mit einem Kind allein war, ihnen noch nie Essen zubereitet hat oder gewindelt etc.. Das schlimmste ist aber, dass der KV ein großes Alkoholproblem (das habe ich auch der Umgangs Begleiterin mitgeteilt) hat und sich jeden Tag betrinken muss. Zudem konsumiert er regelmäßig Kokain und Schmerztabletten (habe ich bislang noch nicht mitgeteilt, da der Kindsvater mir gedroht hat). Ich möchte ihn nun aber auffordern einen Alkohol-und Drogentest vorzulegen - den ich dann vor Gericht anwenden kann, um den betreuten Umgang zu verlängern und dass er die Kinder nicht allein bekommt. Meine Angst ist aber, dass dieser gar keine Wirkung hat, weil er ja trotz seiner Suchterkrankungen ein einigermaßen geregeltes Leben führt und bspw. selbstständig tätig ist. Aber er kann dieses Leben nur führen, wenn er schon nachmittags seinen Süchten nachkommt - so jemanden kann ich doch meine Kinder nicht anvertrauen... Was ist Ihre Erfahrung? Bekommen Väter trotz nachgewiesener Suchterkrankungen das Umgangsrecht??? Viele Grüße
allo, selbstverständlich bekommen auch Väter mit Suchterkrankung ein Umgangsrecht. Nein, das ist falsch ausgedrückt. Die Kinder haben das Umgangsrecht. Wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist, findet der Umgang betreut, also mit einer dritten Person statt. Aber gewöhnen Sie sich an den Gedanken, dass in den nächsten 17 Jahren ein Umgangsrecht ausgeübt werden wird. Liebe Grüße NB
la-floe
in Ergänzung zu FRau Bader: die Kindeswohlgefährdung musst du aber beweisen können. Wirklich beweisen. Und klar kannst du ihn "auffordern" dir einen Drogentest vorzulegen. Tun muss er das dennoch nicht und auch ein Gericht wird diesen nicht anordnen, zumindest nicht aus einem bloßen Verdacht deinerseits heraus. Gewöhn dich also - wie auch Frau Bader schon schrieb - an einen Umgang die nächsten 17 Jahre lang. floe
luvi
Hallo, Der Vater wird deiner Aufforderung zu einem Test nicht nachkommen müssen. Auch für dich war bei der Kinderbetreuung alles das erste Mal. So geht es nun auch ihm. Auch du hast irgendwann mal den Kindern das erste Mal was zu essen gegeben oder die Windeln gewechselt. Während dem begleiteten Umgang hat er Zeit das zu üben. Ihr seid jetzt seit einem Jahr getrennt. Ob, was und in welchem Umfang der Vater immer noch konsumiert, kannst du doch eigentlich gar nicht wissen. LG luvi
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