Mitglied inaktiv
Seit Januar 2020 beziehe ich Elterngeld und bin noch in Elternzeit, habe davor noch gearbeitet bzw. war von Juni 2019 bis Dezember 2019 krank geschrieben. Mein Mann war bis Ende Februar 2020 noch berufstätig und wurde gekündigt, ab August fällt er ins Hartz IV. Das Elterngeld unterliegt ja den Progressionsbehalt, müssen wir dennoch 2021 steuern machen und dann ordentlich zahlen? Mit Hartz IV ist das ja dann im schlimmsten Fall nicht möglich. Zudem frage ich mich die ganze Zeit ob ich ab August mitberechnet werde, da ich ja in Elternzeit bin und erst Ende 2021 zurück in meinem Job gehen werde. Oder kann das Amt verlangen das ich ab August die Elternzeit beende und solange arbeiten gehe bis mein Mann wieder Arbeit gefunden hat?
Hallo, Sie müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Ob zusammen oder einzeln können Sie wählen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ab August zählt dein Elterngeld zur Bedarfsgemeinschaft. Auch dein Kind hat dann evtl einen Anspruch. Ihr alle zählt als ein Bedarf. Zum Elterngeld. Ja in 2021 müsst ihr eine Steuererklärung machen. Für 2020 aber auch. Dein Krankengeld und Mutterschaftsgeld unterliegt auch dem Progressionsvorbehalt. Das alg1 von deinem Mann auch. siehe: https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/wann-ist-die-abgabe-einer-steuererklaerung-pflicht/
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